Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Muttermilch: Das sind die Vorteile des Stillens für Mutter und Kind

Stand:
Muttermilch stillt nicht nur Hunger und Durst. Das Geben der Brust fördert auch die körperliche und emotionale Bindung zwischen Mutter und Kind. Muttermilch ist immer richtig temperiert, hygienisch einwandfrei, kostenlos und obendrein immer dabei.
Baby an Brust der Mutter

Das Wichtigste in Kürze:

  • Muttermilch enthält alle wichtigen Nährstoffe fürs Baby.
  • Stillen kann vor Allergien schützen und diesen vorbeugen.
  • Empfehlenswert ist, mindestens die ersten 4 Monate zu stillen.
  • Setzen Sie sich nicht unter Druck, wenn es mit dem Stillen nicht klappt. Es gibt Unterstützungsmöglichkeiten und geeignete Alternativen.
On

Welche Vorteile bietet das Stillen?

Stillen bietet zahlreiche Vorteile für Mutter und Kind. Muttermilch enthält alle wichtigen Nährstoffe, die für eine gesunde Entwicklung des Babys gebraucht werden und passt sich den Nahrungsbedürfnissen des Säuglings an. Sie ist leicht verdaulich und enthält viele Abwehr- und Schutzstoffe – daher ist sie im ersten halben Lebensjahr die beste und natürlichste Nahrung für Säuglinge. Kinder, die gestillt wurden, haben im späteren Leben häufig viele gesundheitliche Vorteile. So leiden gestillte Babys langfristig weniger unter chronischen Erkrankungen wie Übergewicht und Diabetes-Typ-2. Eine Stilldauer von fünf bis sechs Monaten kann zudem vor Allergien schützen und diesen vorbeugen.

Aber nicht nur Säuglinge, auch Mütter profitieren gesundheitlich vom Stillen. Neben der positiven Wirkung auf die Rückbildung nach der Schwangerschaft kann auch das Risiko für Brust- und Eierstockkrebs sowie das Risiko für Diabetes-Typ-2 verringert werden.

Beim Stillen werden nicht nur Hunger und Durst gestillt, es fördert vor allem auch die körperliche und emotionale Bindung zwischen Mutter und Kind. Und nicht zuletzt bringt Stillen weitere praktische Vorteile mit sich: Muttermilch ist immer richtig temperiert, hygienisch einwandfrei, kostenlos und obendrein immer dabei.

Wie lange stillen?

Für Säuglinge ist es am besten, wenn sie von der Geburt an ausschließlich gestillt werden – mindestens die ersten vier Monate. Das bedeutet, sie bekommen am besten von Anfang an nur Muttermilch. Zusätzliche Lebensmittel wie Obstsäfte, Tee oder Kuhmilch sind nicht notwendig. Wenn es für Mütter nicht möglich ist ausschließlich zu stillen oder sie nicht stillen möchten, dann gilt: teilweises Stillen ist besser als gar nicht stillen. Beim teilweisen Stillen können Babys während der Still-Mahlzeiten die Vorteile der Muttermilch genießen und werden ergänzend dazu mit Flaschenmilch (Fachbegriff: Säuglings(milch)nahrung) gefüttert.

Wenn Babys mit dem Breiessen beginnen, ist Weiterstillen empfehlenswert. So können sie sich Schritt für Schritt an die Umstellung hin zur neuen Nahrung gewöhnen. Wie lange die Stillzeit andauert, entscheiden ganz allein Mutter und Kind.

Und wenn es mit dem Stillen nicht klappt?

Stillen braucht oft etwas Übung. Bei vielen Frauen dauert es einige Zeit, bis Mutter und Kind sich aufeinander eingestimmt und den besten Weg für sich gefunden haben. Das ist ganz normal und kein Grund zu verzweifeln.

Sie haben Probleme mit dem Stillen? Wenden Sie sich an Ihre Hebamme oder an eine spezielle Stillberatung. Hier finden Sie Tipps für die Stillzeit und Adressen für weitere Unterstützung beim Stillen. Falls es mit dem Stillen gar nicht klappt, das Stillen nicht möglich oder nicht gewünscht ist, ist industriell hergestellte Säuglingsnahrung die geeignete Alternative zu Muttermilch. Auch hier sind direkter Hautkontakt und Hautwärme sowie Blickkontakt wichtig, um die Bindung zur Mutter oder anderen engen Bezugspersonen zu stärken.

Kleinkind umklammert Apfel

Säuglingsernährung: Von Muttermilch bis Babynahrung

Im ersten Lebensjahr stehen neben der gesunden Entwicklung des Babys die Ernährung und Allergievorsorge im Mittelpunkt. Was ist das Beste für das Kind? Welche Säuglingsmilchnahrung kaufe ich, wenn ich nicht stille? Wann darf es den ersten Brei geben? Hier finden Sie Antworten.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Gesunde Ernährung von Anfang an
Die Ernährung in den ersten Lebensmonaten legt den Grundstein für die Gesundheit und Entwicklung eines Kindes. Dabei…
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.