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Faire Lebensmittel: Das bedeuten die Label

Stand:
Zahlreiche Siegel geben Auskunft über Produktionsbedingungen von Lebensmitteln. Aber welche? Und neu: Ein schwarzer Pfeil neben dem Fairtrade-Logo zeigt jetzt an, wenn nicht alle Zutaten eines Mischprodukts aus fairem Handel kommen.
Kaffeebohnen auf einem Sack
Off

Eine Reihe von Siegeln zu fairen Produktionsbedingungen finden Sie in unserer Bildergalerie:

1) Monoprodukte: z.B. Kaffee, Tee, Kakao
2) Mischprodukte: z.B. Schokolade, Kekse . Mischprodukte müssen  alles was an Fairtrade-zertifizierten Zutaten verfügbar ist, auch verwenden. Der  Anteil an Fairtrade-Zutaten muss aber mind. 20% betragen. Der Fairtrade-Anteil muss gekennzeichnet werden. 
3) Mengenausgleich: Der "Mengenausgleich" (engl.: mass balance) wurde von Fairtrade International (FLO) festgelegt. Er wird angewandt, wenn es in der Verarbeitung keine Trennung zwischen Fairtrade- und nicht Fairtrade-Rohwaren gibt, also die Zutaten nicht bis ins einzelne Päckchen zurückzuverfolgen sind. Es muss aber sichergestellt sein, dass die eingekaufte Menge der verkauften Menge an Fairtrade-Produkten in der gesamten Lieferkette entsprechen muss. Er soll gewährleisten, dass hierzulande nicht mehr Produkte mit dem Fairtrade-Siegel verkauft werden, als Rohwaren im Ursprung eingekauft wurden.  Mengeausgleich ist möglich bei Tee, Fruchtsaft, Zucker und Kakao.
4) internationale Fairtrade-Standards, u.a. Mindestpreis, Vorfinanzierung, Langfristige Handelsbeziehungen, Prämie, Verbot von Kinderarbeit, Gesundheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen, Verbot von Gentechnik, Förderung der Umstellung auf den Bio-Anbau, ILO-Kernarbeitsnorme

Eine Frau steht vor dem Supermarktregal, hält eine Verpackung in der Hand und schaut sie sich an.

Label, Siegel, Prüfzeichen

Es gibt sie in großer Zahl und in diversen Produktbereichen. Manche sind aussagekräftig, viele aber auch nicht. Wir erläutern die wichtigsten Beispiele.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

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Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: Optimier dich! (3/6)

Digitale Halbgötter in weiß ohne Doktortitel und Gesundheitsprodukte, die krank machen können — dies und mehr in der dritten Episode unserer Podcastreihe "dürfen die das?" rund um unseriöse Influencer und Onlinewerbung.