Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Bimsstein oder Bimsschwamm - Was ist der Unterschied?

Stand:
Zur Entfernung von Hornhaut oder Schwielen werden in den Drogeriemärkten Bimssteine oder Bimsschwämme angeboten. Doch aus welchem Material besteht ein Bimsschwamm?
Schmuckbild
Off

Durch die Beschwerde einer Verbraucherin haben wir uns 34 Produkte im stationären Handel und in Online-Shops genauer angeschaut und festgestellt, dass man sich auf die Bezeichnung „Bimsstein“ zum Großteil verlassen kann. Bei der Bezeichnung Bimsschwamm, Pedikürenstein oder Hornhautschwamm allerdings sollte man genauer hinschauen. Vor allem wenn man vermeiden möchte, dass Mikroplastik ins Abwasser gelangt.

Die Beschwerde

"Auf der Verpackung und in der online Produktbeschreibung ist nicht nachvollziehbar oder erkennbar, dass der Bimsschwamm aus 100% Plastik besteht und man durch die Nutzung Mikroplastik erzeugt. Beim Kauf entsteht der Eindruck, dass man ein Naturprodukt aus Bims kauft."

Wir haben den Bimsschwamm gekauft. Auf der Rückseite der Verpackung fanden wir folgenden Warnhinweis: „Bei der Anwendung des Bimsschwamms können sich Partikel ablösen, daher den Schwamm nicht unter fließend Wasser anwenden, damit diese Partikel nicht ins Abwasser gelangen. Nach der Anwendung die entstandenen Schwamm- und Hautpartikel aufsaugen oder aufkehren und im Restmüll entsorgen“. So wie der Bimsschwamm aussieht und sich anfühlt gehen wir davon aus, dass er aus Kunststoff besteht. Aus welchem Material der Bimsschwamm jedoch wirklich hergestellt ist, steht nicht auf der Verpackung. Dies ist bei solchen Produkten gesetzlich nicht vorgeschrieben. Uns interessierte, ob es weitere Bimsschwämme oder –steine auf dem Markt gibt, bei denen Hinweise auf das Material, die Anwendung und Entsorgung zu finden sind.

Wir schauten uns 34 Produkte (Online und im stationären Handel) an und stellten fest, dass diese sehr unterschiedlich bezeichnet werden. Auf dem Markt gibt es Bimsstein, Bimsschwamm, Lavasteine, Vulkanbimsstein, Schwefelstein sowie Pedikürestein, Pediküreblock und Hornhautschwamm. Einen Hinweis auf die Entsorgung von Partikeln im Restmüll fanden wir nur auf dem erwähnten Produkt. Die Angaben zum Material, aus dem die Produkte hergestellt sind, waren sehr unterschiedlich.

Was ist Naturbims oder Bimsstein?

Bimsstein als Material wird als ein helles, schaumiges, vulkanisches Gestein definiert. Es dient zur sanften Hornhautentfernung. Deshalb sollten Produkte, die als Bimsstein, Lavastein, Vulkanbimsstein oder auf ähnliche Weise bezeichnet werden, aus natürlichem Stein bestehen. Von 21 auf diese Wiese bezeichneter Produkte waren 16 als natürlich oder mit Hinweis auf Stein gekennzeichnet. Bei drei Produkten gab es keinen Hinweis zum Material und zwei waren aus Glasschaum. Dass Bimssteine aus Glasschaum bestehen, ist zwar nicht die Erwartung von Verbaucher:innen, da der Hinweis jedoch prominent auf der Vorderseite der Verpackung zu lesen ist, sehen wir an dieser Stelle keine Irreführung. Viel kritischer sehen wir es, wenn sich herausstellt, dass ein Bimsstein aus Quarzsand, Zement und Kalk besteht sowie in China hergestellt wurde und das auch nur dadurch zu erfahren ist, wenn man das Etikett aufklappt und nachliest, wie wir es auf einem Produkt vorgefunden haben. Bei allen anderen als Bimsschwamm, Schwefelstein, Pedikürenstein, Pedikürenblock oder Hornhautschwamm bezeichneten Produkte gab es sehr unterschiedliche Angaben zum Material. Verwirrend war ein Produkt im Online-Shop: Auf dem Etikett steht Bimsschwamm und unter Material: Bimsstein. Sieben Produkte hatten keine Angabe zum Material, drei bestanden aus Glasschaum, einer aus Schwefel und einer aus Polyurethan. Polyurethan ist ein Kunststoff und beim Abrieb durch die Anwendung kann Mikroplastik entstehen. Derzeit gibt es jedoch keine gesetzliche Regelung zur Bezeichnung Bimsschwamm oder ähnlicher Produkte sowie zu Bimsstein in der Verwendung als Bedarfsgegenstand. Deshalb sind Verbraucher:innen darauf angewiesen sich die Produkte genau anzuschauen und sich auch auf ihr Fingerspitzengefühl zu verlassen. Man kann den
Unterschied zwischen künstlich und natürlich zum Großteil fühlen.

Forderung

Bei Bedarfsgegenständen wie zum Beispiel Drogerieartikel aber auch Spielzeug sollte es in Zukunft eine Pflicht zur Angabe des Materials geben, aus dem die Produkte hergestellt sind.

 


Der Text ist auch als Artikel in der Verbraucherzeitung 01/2025 erschienen.

 

Quellen Material Bimssstein:

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.