Um die Folgen der Corona-Krise für Unternehmen abzufedern, gibt es Pläne, die geltendes Verbraucherrecht außer Kraft setzen können. Sollte es so kommen, müssten die Unternehmen ihren Kunden Kosten für ausgefallene Flüge und Reisen vorerst nicht erstatten. Verbraucher sollen stattdessen Gutscheine akzeptieren, deren Wert sie sich erst nach Ende 2021 auszahlen lassen können. Das wird auch auf europäischer Ebene besprochen, weil hier Europarecht berührt wird.
Wir meinen: Verbraucher können und sollen gerne Gutscheine akzeptieren, um besonders hart von der Krise getroffene Anbieter und Künstler zu unterstützen. Das muss aber auf freiwilliger Basis geschehen.
Wer lieber sein Geld zurück haben möchte, weil er es in der aktuellen Lage selbst braucht, soll dieses wichtige Verbraucherrecht behalten. Dafür kämpfen wir!
Sie können sich auch selbst Gehör verschaffen. Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten im Bundestag und Ihrem Abgeordneten im Europäischen Parlament und teilen Sie mit, wie Sie über die Pläne denken.