Kostenloses Online-Seminar "Photovoltaik - Mit Sonne rechnen!" am 28. April um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Sparkasse Nürnberg: vzbv wird Urteil prüfen lassen

Stand:
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat heute zu den Prämiensparverträgen der Sparkasse Nürnberg geurteilt. Es stellte klar, dass die Sparkasse Nürnberg Zinsen bei Prämiensparverträgen falsch berechnet hat. Die Richter:innen wichen bei der Berechnungsmethode von Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lässt das Urteil deshalb vom BGH prüfen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Urteil ist ein Teilerfolg für Verbraucher:innen.
  • Das Verfahren geht beim Bundesgerichtshof weiter.
  • Keine Teilnahme an der Klage mehr möglich.
Off

Mehr als 3.000 Verbraucher:innen haben sich der Klage gegen die Sparkasse Nürnberg angeschlossen. Trotz Teilerfolgs lässt der der vzbv das Urteil vom 28. Februar 2024 vom BGH prüfen. Das Gericht stellte fest, dass die in den Prämiensparverträgen verwendete Zinsklausel unzulässig ist. Die Sparkasse Nürnberg muss die Höhe der Zinsen der Sparer:innen neu berechnen. Die Sparkasse darf sich auch nicht darauf zurückziehen, dass die Ansprüche auf Zinsnachzahlung verjährt seien.

„Das ist eine gute Nachricht für Kund:innen der Sparkasse Nürnberg“ sagt Sebastian Reiling, Referent beim vzbv. „Die Einschätzung des Bayerischen Obersten Landesgerichts weicht jedoch teilweise sehr stark von der Auffassung des Bundesgerichtshofs, wie die Zinsen neu berechnet werden müssen, ab“, kritisiert Reiling. Mit dem Gang vor den BGH will er höhere Nachzahlungen für Prämiensparer:innen erreichen.

Der BGH hatte in vergleichbaren Verfahren bereits mehrfach geurteilt, dass Prämiensparverträge neu zu berechnen sind. Für die Neuberechnung sei die Methode des „relativen Zinsabstands“ anzuwenden. Das Bayerische Oberste Landesgericht setzt in seinem Urteil hingegen den „absoluten Zinsabstand“ für die Neuberechnung an. Kund:innen bekämen so geringere Nachzahlungen.

Langfristige Referenzzinsen

Der Senat setzt als Referenzzins verschiedene langfristige Zeitreihen an, je nachdem, wann ein Vertrag geschlossen wurde. Die Sparkasse Nürnberg hat im Verfahren angegeben, Mischungen aus langfristigen und kurzfristigen Zeitreihen verwendet zu haben. Das hat sich aus Sicht des vzbv zum Nachteil der Verbraucher:innen ausgewirkt.

Laufzeit von 99 Jahren im Einzelfall möglich

Das Gericht führte aus, dass es die Kündigungen der Sparkasse teilweise für wirksam hält, wenn keine längere Laufzeit vereinbart wurde. Mit dem ansteigenden Prämienversprechen habe die Sparkasse lediglich für 15 Jahre auf Ihr Kündigungsrecht verzichtet.

Wurde im Rahmen einer Vertragsumschreibung eine Laufzeit von „1188 Monaten“ vereinbart, führt dies zum Ausschluss des Kündigungsrechts der Sparkasse für diesen Zeitraum, so die Richter:innen. Die Frage, ob das tatsächlich so vereinbart ist, sei im Einzelfall zu klären.

Schmuckbild

Weitere Rentenfaktorklauseln vor Gericht

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Allianz und R+V eingereicht
Eine ältere Frau sitzt im Rollstuhl und wird von einem jungen Mann angeschoben

Pflege zuhause organisieren

Viele Angehörige fühlen sich mit der Pflegesituation zunächst überfordert. Oft unerwartet ist z.B. die Mutter oder der Vater, die Partnerin oder der Partner auf Pflege angewiesen. Was in dieser Situation für alle Beteiligten wichtig ist, erläutern wir in diesem Podcast.
Mehrere Steckdosen in der Wand, teils mit Steckern

Zu hohe Stromkosten? So gelingt der Anbieterwechsel

Verbraucherzentrale erklärt Schritt für Schritt, wie Verbraucher:innen einfach und sicher wechseln können.
Schmuckbild

Doppelter Ärger nach falschem Jobangebot

Ein Verbraucher erhält Rechnungen und Mahnungen für zwei Mobilfunkverträge, die er nicht abgeschlossen hat. Sein Verdacht: Bei einem falschen Bewerbungsgespräch haben Kriminelle seine Daten geklaut.
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Kostenfalle Rückbaukosten für Gasanschlüsse

Viele Fragen rund um die Transformation der Gasinfrastruktur im Rahmen des Energie­ und Klimawandels sind ungeklärt. Die Verbraucherzentrale klärt zum aktuellen Stand auf.