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Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Stand:
Die nun insolvente SSS-Software Special Service GmbH verlangte auf service-rundfunkbeitrag.de für einen eigentlich kostenlosen Service Geld, ohne ausreichend darauf hinzuweisen. Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Klage gegen den Geschäftsführer der GmbH nicht zulässig ist und wies die Klage gegen ihn ab. Der Bundesgerichtshof prüft das Urteil. Die Klage gegen die SSS-Software Special Service GmbH pausiert wegen der Insolvenz des Unternehmens.
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Darum geht es

Das mittlerweile insolvente Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betrieb die Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ und bot dort Formulare für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD-ZDF-Beitragsservice an. Der Anbieter verlangte 29,99 Euro bzw. 39,99 Euro dafür, dass er von den Verbraucher:innen eingetragene Informationen an den Beitragsservice schickt. Er machte nicht ausreichend kenntlich, dass er Geld für einen Service verlangt, der bei der offiziellen Stelle kostenlos ist. Der vzbv schätzt, dass mehr als 90.000 Verbraucher:innen auf die Webseite hereingefallen sind. 

Die Klage ist gegen die GmbH und ihren Geschäftsführer gerichtet. Die Verbraucher:innen sollen ihr Geld zurückbekommen, wenn sie das geforderte Entgelt gezahlt haben. Die Beklagten sollen auch eventuell gezahlte Verzugs- und Inkassokosten erstatten. Die Klage gegen die insolvente GmbH ruht. 

Insolvenz der SSS-Software Special Service GmbH

Am 24. Juli 2025 hat das Amtsgericht Betzdorf ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben. Mögliche Ansprüche gegen den Geschäftsführer sind davon nicht betroffen. Wenn Sie sich für die Sammelklage anmelden, wahren Sie die Chance auf Rückzahlung durch einen der beiden Beklagten bzw. den Insolvenzverwalter. Betroffene sollten ihre Forderungen gegenüber der GmbH bis zum 1. September 2025 schriftlich gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. 

Unterlassungsklage gegen die SSS-Software Special Service GmbH

Die Unterlassungsklage des vzbv gegen die SSS-Software Special Service GmbH war überwiegend erfolgreich. Das OLG Koblenz hat der SSS-Software Special Service GmbH die intransparente Darstellung der Kosten auf service-rundfunkbeitrag.de untersagt. Ähnlich aussehende Webseiten unter abweichenden Internet-Adressen von anderen Unternehmen sind von dem Urteil nicht umfasst.

 

So profitieren Sie von der Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check, ob Sie bei der Klage gegen SSS-Software Special Service GmbH mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie unseren News-Alert zum Verfahren. So bleiben Sie über den Verlauf des Verfahrens informiert.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.

Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

 

Klageregister: Wie kann ich mich eintragen?

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. 

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise.
 

So bleiben Sie auf dem Laufenden

Termine

  • Freitag, 06. November 2024
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage gegen SSS Software Special Service GmbH beim Oberlandesgericht Koblenz ein.
  • Dienstag, 17. Dezember 2024
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • Dienstag, 09. September 2025
    Mündliche Verhandlung
    Beim Oberlandesgericht Koblenz findet die mündliche Verhandlung statt. Das Gericht kann mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Fristablauf für Anmeldung
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nimmt aktuell Anmeldungen entgegen. Das BfJ trägt sie derzeit aber nicht in das Klageregister ein. Ob nach dem 30. September 2025 eingehende Anmeldungen wirksam sind, wird sich später im Verfahren entscheiden.
  • Dienstag, 18. November 2025 
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Der vzbv prüft Revision einzulegen.
  • Donnerstag, 27. November 2025
    Revisionsverfahren
    Der vzbv legt beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil ein.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht startet Umsetzungsverfahren
    Ist die Klage erfolgreich, startet das Oberlandesgericht die Umsetzung des Verfahrens. Verbraucher:innen bekommen ihr Geld zurück, ohne selbst klagen zu müssen.

Weitere Fragen zum Verfahren?

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen service-rundfunkbeitrag.de auf unserer Webseite.


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