Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert" am 8. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

Stand:
LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass es nicht zulässig ist, mit einer Preisreduzierung zu werben, wenn eine in Bezug genommene UVP nicht ernsthaft kalkuliert wurde und auch vom Hersteller selbst nicht als marktgerechte Orientierungshilfe angesehen wird.

Off

Die Lidl Digital International GmbH& Co. KG warb online für einen Heimtrainer und stellte dem eigenen Preis eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers gegenüber. Danach ergab sich ein angeblicher Preisnachlass von 53 Prozent. 

Tatsächlich wurde diese UVP oder ein vergleichbarer Preis aber nie verlangt. Ein mit der Herstellerin in Verbindung stehendes Unternehmen bot den Heimtrainer für einen Preis an, der noch niedriger war als der Preis, den Lidl verlangte und unterbot dabei dauerhaft die angebliche UVP erheblich. 

Das Verhalten dieses Unternehmens war der Herstellerin zuzurechnen. Die Geschäftsführer der beiden Unternehmen sind personenidentisch und die beiden Unternehmen sind auch durch einen Markenlizenzvertrag, bezogen auf die streitgegenständliche Marke, miteinander verbunden. Das dauerhafte und erhebliche Unterbieten der vermeintlichen Preisempfehlung entwertet diese derart, dass eine marktgerechte Orientierungshilfe darin nicht mehr gesehen werden kann. Die UVP hat nur noch die Funktion, dem Händler eine attraktive Preiswerbung zu ermöglichen.  

Daher ist die ausgesprochene Preisempfehlung nicht als ernsthaft kalkuliert und damit nicht als taugliche Preisempfehlung anzusehen. Darin liegt auch eine Irreführung von Verbraucher:innen. Diese war auch geeignet, zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen.

 

Wir haben die Lidl Digital International GmbH & Co. KG abgemahnt und anschließend Klage erhoben.

Das Landgericht Heilbronn (21 O 11/23 KfH) hat die Klage abgewiesen. 

Auf die Berufung der Verbraucherzentrale hat das Oberlandesgericht Stuttgart (2 U 142/23) der Klage stattgegeben und den Anbieter zur Unterlassung verurteilt. Lidl hat hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (Az. I ZR 80/52) eingelegt. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde per Beschluss zurückgewiesen.

 


Zum Volltext der Entscheidungen:

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH) 

OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)

BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Aldi Logo auf Schild

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln