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Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Pressemitteilung vom
Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
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  1. Licht gezielt einsetzen: Statt den ganzen Tag alle Lichterketten und Weihnachtsbeleuchtung laufen zu lassen, können Sie auch einzelne Highlights setzen. Ein Lichterbogen im Fenster oder eine kleine Kerzengruppe können genauso viel Atmosphäre schaffen wie viele helle Lichter - und das bei deutlich weniger Energieverbrauch.
  2. Backofen clever nutzen: Die Backofenzeit so planen, dass mehrere Plätzchen- oder Kuchenbleche nacheinander gebacken werden. Wer die Restwärme nutzt, kann auch Aufläufe oder Braten warmhalten, ohne dass der Ofen weiter Strom verbraucht.
  3. Wohlige Wärme schaffen: An Weihnachten soll es in den eigenen vier Wänden schön warm und gemütlich sein. Statt die Heizung durchgehend auf voller Leistung laufen zu lassen, reicht oft eine moderate Temperatur - gerade, wenn mehrere Leute in einem Raum sind. Schon ein Grad weniger kann den Energieverbrauch deutlich senken – und gleichzeitig CO₂ einsparen. Wichtig bleibt, dass die Temperatur nicht unter etwa 18 °C fällt, damit es weiterhin angenehm und schimmelfrei bleibt.

„Energie sparen an Weihnachten bedeutet nicht weniger Gemütlichkeit“, sagt Meike Militz, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Mit kleinen, bewussten Entscheidungen lässt sich das Fest genauso warm und stimmungsvoll feiern.“

Wer noch mehr Ideen für ein energiesparendes Weihnachtsfest sucht, kann gerne eine persönliche Beratung über unsere bundesweit kostenfreie Hotline 0800 – 809 802 400 vereinbaren. Mehr gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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