Kostenloses Online-Seminar "Berufsunfähigkeitsversicherung“ am 22. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Urteil gegen Aldi Süd wegen irreführender Preiswerbung

Pressemitteilung vom
Oberlandesgericht bestätigt Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Aldi-Streit
Aldi Logo auf Schild

Die Aldi Süd Dienstleistungs-SE & Co. oHG hatte in einem Prospekt für Lebensmittel mit einer prozentualen Preisermäßigung geworben. Die Ermäßigung bezog sich auf eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP). Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein klarer Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Das Gesetz sieht vor, dass sich Werbung mit einer hervorgehobenen Preisreduzierung (beispielsweise durch eine Streichung oder die Angabe einer prozentualen Ermäßigung) immer auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage beziehen muss.

Off

Da Aldi nach Abmahnung die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben wollte, landete der Fall vor Gericht. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Az. 38 O 284/24) zugunsten der Verbraucherzentrale legte Aldi Berufung ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 43/25, nicht rechtskräftig) bestätigte mit seiner Entscheidung heute das erstinstanzliche Urteil. Damit ist Aldi künftig untersagt, in Prospekten mit einer Preisreduzierung zu werben, die sich auf eine UVP und nicht auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht.

„Wir sind froh, dass das Gericht dieser Preistrickserei nun einen Riegel vorgeschoben hat“, sagt Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Die Werbung mit angeblichen Preisermäßigungen ist seit Jahren ein großes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher“.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht auch gegen andere Anbieter vor, die nach ihrer Auffassung irreführend mit Preisreduzierungen mit Bezug auf die UVP werben, darunter u.a. MMS E-Commerce GmbH (Media Markt/Saturn) und Amazon.

„Händler lassen sich immer neue Tricks einfallen, um die Regelungen der Preisangabenverordnung zu umgehen. Das Gesetz aber ist eindeutig: Werbung mit Preisermäßigung muss sich immer auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen. Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen, wie viel sie wirklich sparen!“, so Bernhardt weiter.

Weitere Informationen:
Die Tricks mit den Preisreduzierungen | Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.
Kind am Kühlschrank

Unterstützung für einkommensschwache Haushalte beim Einsparen von Energiekosten

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Schmuckbild

Frische Luft und warme Räume: So heizen und lüften Sie richtig

Gerade in der kalten Jahreszeit verbringen viele Menschen mehr Zeit zu Hause. Doch wie bleibt es warm, trocken und angenehm in den eigenen vier Wänden – ohne unnötig Energie zu verschwenden? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden Württemberg gibt praktische Tipps, wie Verbraucher:innen im Alltag einfach und effizient Heizen.
Schmuckbild

Gewährleistung gilt auch für Schnäppchen

Ein Möbelhändler verweigerte das Recht auf Gewährleistung für ein reduziertes Produkt – zu Unrecht.
Schmuckbild

Neues Abo statt Kündigung

Eine Verbraucherin wollte mit Hilfe eines Service-Anbieters ein Abo kündigen. Doch der Anbieter kündigte den Vertrag nicht, sondern schob ihr ein weiteres Abo unter.