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Ran die neuen Fördertöpfe

Stand:
Mit der Novellierung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) haben sich die Förderrichtlinien verändert. Wer sein Haus sanieren, die Heizung austauschen oder optimieren möchte, kann auf verschiedene Fördermöglichkeiten zugreifen.
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Was wird beim Heizungstausch oder bei der energetischen Sanierung gefördert? Wie hoch ist der Zuschuss? Und wo kann ich diesen beantragen?

In dieser Folge unseres Podcasts bringt Iris Ege im Gespräch mit Niklaas Haskamp Licht in den neuen Förderdschungel.
 

Hören Sie gleich rein:

 

 

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.vz-bw.de/podcast

Weitere Informationen:

Verschiedene Messenger-Symbole auf einem Smartphone-Display

WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Der Digital Markets Act zwingt WhatsApp, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.

Unzulässige Klausel in Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester)

Bausparkasse darf sich nicht auf unzulässige Kostenklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester-Verträgen) berufen.

Unzulässige Drohung mit Rechtsanwalt

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, Az. 5 O 12/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.4.2023, Az. 6 U 41/23, nicht rechtskräftig

Die Behauptung ein Vertrag wurde geschlossen und die Drohung mit Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist unzulässig, sofern überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde.

Berufung gegen Versäumnisurteil verworfen

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel Vita Natura GYN PREGNANT im Hinblick auf die Empfehlung der Jodzufuhr irreführend.

Vertragsabschluss und Zahlungsaufforderung nach angeblichem Telefonvertrag

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, 5 O 13/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2024, Az. 6 U 42/23, nicht rechtskräftig

Im Rahmen von angeblichen „Qualitätskontrollen“ trägt das Unternehmen die Beweislast dafür, dass hierbei wirksam ein weiterer Vertrag abgeschlossen wurde.