Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder der Flasche?“ am 3. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Endlich Schnee - dann eingeschneit!

Stand:
Welche Rechte haben, wenn man wegen starkem Schneefall oder Lawinenabgängen, die Abreise aus dem Skiort verzögert oder man nicht in den Skiort gelangt?
Hütte in den verschneiten Bergen

Oft lässt der Winter lange auf sich warten, wenn er aber kommt, können vermehrter Schneefall oder Lawinenabgänge auch dafür sorgen, dass der langersehnte Winterurlaub ausfällt. Hier stellt sich oft die Frage, was passiert, wenn man wegen eines Unwetters nicht in den Skiort gelangt oder wenn sich aufgrund des Wetters die Abreise verzögert und man vor Ort mehr Übernachtungen als geplant im Hotel benötigt.

Off

Ist der Skiort eingeschneit, so ist dies höhere Gewalt. Unter höherer Gewalt versteht man ein von außen kommendes, unabwendbares und nicht voraussehbares Ereignis, das die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder vereitelt. Darunter fallen neben Krieg und Epidemien auch Naturkatastrophen. Können Reisende ihr Hotel nicht erreichen, weil es eingeschneit ist, kann die Urlaubsleistung nicht erbracht werden. Betroffene können dann ihre Unterkunft stornieren. Das Gleiche gilt, wenn das Hotel oder die Urlaubsregion durch ein Unwetter zerstört ist.

Kündigen Verbraucher den Vertrag vor Reisebeginn, müssen sie den Reisepreis nicht zahlen und können bereits im Voraus bezahlte Beträge zurückverlangen. Wer sich schon am Urlaubsort befindet, muss nur die Leistungen bezahlen, die tatsächlich beansprucht wurden, also beispielsweise die Beträge für getätigte Übernachtungen.

Wenn Urlauber jedoch wegen starken Schneefalls das Hotel nicht verlassen können und noch ein paar Tage länger bleiben müssen, müssen sie die Mehrkosten selbst bezahlen. Viele Hoteliers zeigen sich jedoch kulant und kommen den Gästen preislich entgegen.

Bei einem verlängerten Zwangsurlaub sind aber noch viele weitere Dinge zu regeln: Neben der Absage möglicher Termine sind auch Kindergärten, Schulen oder der Arbeitgeber zu informieren. Zwar dürfen Urlaubern wegen höherer Gewalt und dem Fernbleiben von Terminen keine Nachteile entstehen, dennoch ist man in diesen Fällen verpflichtet, unverzüglich die entsprechenden Stellen zu informieren. Erfolgt diese Information nicht, geht dies zu Lasten des Urlaubers.

 


Dieser Artikel ist erschienen in der Verbraucherzeitung 01/2019

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Vereistes Gefrierfach

Frühjahrsputz mit Mehrwert: So senken Sie Ihre Strom- und Heizkosten

Mit dem Frühling beginnt nicht nur die Zeit des klassischen Frühjahrsputzes – der Frühling ist auch die perfekte Gelegenheit, um den Energieverbrauch im Haushalt zu senken. Wer Geräte richtig reinigt und wartet, spart nicht nur Kosten, sondern schont auch die Umwelt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verrät, wie sich mit ein paar einfachen Maßnahmen bares Geld sparen lässt.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.