Kostenloses Online-Seminar "Smart Surfer: Sicher im Netz unterwegs" am 12. Oktober um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Schlüsseldienst-Abzocke? Schicken Sie uns Ihre Beschwerde!

Schlüsseldienst Abzocke: 1000 Euro für Türöffnung? Das ist zu viel! Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sammelt Beschwerden, um gegen unseriöse Schlüsseldienste vorzugehen.
Schlüsseldienst-Abzocke: Handwerker öffnet Tür
Off

1000 Euro für den Schlüsseldienst? Frau K. wäre fast in Ohnmacht gefallen, als ihr der Schlüsseldienst nach etwa 45 Sekunden Arbeit eine Rechnung über 1000 Euro für eine einfache Türöffnung präsentierte. Kein Wunder, denn dieser Preis ist eindeutig zu hoch!

Seit Jahren beschweren sich Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über überhöhte Preise und nicht eingehaltene Absprachen von Schlüsseldiensten. Momentan beobachten wir aber einen krassen Anstieg bei den Preisen: Bisher lagen stark überhöhte Rechnungen meist im dreistelligen Bereich, jetzt kommen Verbraucher mit Rechnungen über 1000 Euro in die Beratung! Wenn der Dienst direkt bar bezahlt wurde, ist es oft schwierig, das Geld zurückzubekommen.

Wir wollen diese massenhafte Abzocke durch unseriöse Schlüsseldienste beenden! Dazu sammeln wir jetzt gezielt Verbraucherbeschwerden und analysieren Rechnungen von Schlüsseldiensten. Wir werden dann gesammelt gegen die Rechtsverstöße vorgehen, die wir dabei feststellen. Die Ergebnisse unserer Auswertung werden wir Ende 2018 veröffentlichen, um Politik und Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam zu machen und unseriösen Schlüsseldiensten gemeinsam das Handwerk zu legen.

Helfen Sie uns dabei! Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Schlüsseldiensten gemacht haben, können Sie uns Ihren Fall schildern und Unterlagen entweder per Post an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart, Stichwort „Schlüsseldienst“ oder per Mail an beschwerde@vz-bw.de senden.

Falsche Herkunftsangabe bei Aldi

LG Stuttgart, Urteil vom 7.9.2023, 35 O 80 /23 KfH, noch nicht rechtskräftig

Aldi kennzeichnete am Regal ein einfaches Kürbiskernöl als steirisches Kürbiskernöl.

Irreführende Nachhaltigkeitswerbung für Finanzprodukte

LG Berlin, Urteil vom 12. Juli 2023, Az. 101 O 68/22, nicht rechtskräftig

Die Liqid Asset Management GmbH warb im Rahmen ihrer Internetwerbung damit, dass man sich aus Finanzprodukten mit einer besonderen Nachhaltigkeitsstrategie, eine angeblich auch nachhaltige Anlagestrategie zusammenstellen kann.
Junge Frau hält wiederverwertbaren Kaffeebecher in einer Hand

Da geht noch mehr

Verbraucherzentrale untersucht die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Was macht die SCHUFA mit meinen Daten?

Eine Transparenzoffensive hatte die SCHUFA im letzten Jahr angekündigt. Dabei soll auch die App 'bonify' helfen, mit der sich Verbraucher:innen kostenlos über ihre Kreditwürdigkeit informieren können. Aber wie viel ist dran an den guten Vorsätzen der seit Jahren in der Kritik stehenden Auskunftei?

Keine Inkassoforderung ohne Vertrag

LG Berlin, Urteil vom 18.9.2023, Az. 101 O 84/22 (nicht rechtskräftig)

Die Grover Group Deutschland GmbH hat Forderungsschreiben mit 10 Euro Mahngebühr an Verbraucher:innen geschickt, ohne einen Ansppruch zu haben.