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Schülerorientierte Verbraucherbildung gewährleisten!

Stand:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unterstützt als Teil des Bündnisses "Unsere Digitale Schule" die Forderung, dass das Kultusministerium Baden-Württemberg von der Einführung von Microsoft 365 im Rahmen seiner Bildungsplattform absieht.
Schülerin sitzt mit Kopfhörern vor einem Laptop

Zumeldung zur Landespressekonferenz „Gemeinsame Stellungnahme zur Verwendung von Cloud-Software in Schulen“ vom 13.01.2021

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Dazu Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: 

"Als Teil des gesellschaftlichen Bündnisses „unsere Digitale Schule“ fordert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass die Landesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlöst: Den Schulen die didaktisch sinnvolle und funktionierende Nutzung einer quell-offenen und datenschutzkonformen digitalen Infrastruktur zu ermöglichen.

Schülerorientierte Verbraucherbildung verträgt kein Monopol bei der digitalen Infrastruktur, wie es mit Produkten eines dominierenden kommerziellen Unternehmens gegeben wäre. Die Nutzung der ja bereits vorhandenen datenschutzkonformen und quell-offenen digitalen Infrastruktur für die Schulen in Baden-Württemberg ist wesentlich für die Umsetzung einer auf Mündigkeit und Selbstbestimmung ausgerichteten Medien- und Verbraucherbildung."

Weitere Informationen unter: www.unsere-digitale.schule

 

 

Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Ältere Menschen schauen auf ein iPad in einer Beratung

Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen ADAC Versicherung AG vor

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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
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