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Abzocke bei der Teppichreinigung

Stand:
Immer wieder sind in Baden-Württemberg unseriöse Anbieter unterwegs, die Dienstleistungen im Bereich Teppichwäsche und Polstermöbel bewerben.
Teppichreinigung
  • Flyer unseriöser Teppichreinigungs-Unternehmen immer wieder im Umlauf
  • Verbraucher:innen zahlen häufig mehrere tausend Euro für minderwertige Arbeit
  • Wer seinen Teppich reinigen lassen möchte, sollte vorher mehrere Angebote einholen und vergleichen
  • Bei Verträgen, die an der Haustür abgeschlossen werden, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht
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Wie gehen die Abzocker vor?

Immer wieder erhält die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Beschwerden über unseriöse Anbieter, die Dienstleistungen im Bereich Teppichwäsche oder Polstermöbel bewerben und anbieten. Meist machen diese Unternehmen über Flyer auf sich aufmerksam, die direkt als Werbezettel an Haushalte oder über Beilagen in den Tageszeitungen verteilt werden. Auf diesem Weg geraten viele Verbraucher:innen an dubiose Reinigungsfirmen. Wie die Betroffenen berichten, gehen die Abzocker dabei oft auf dieselbe Weise vor: Teppiche werden abgeholt, um sie für horrende Summen waschen oder reparieren zu lassen. Weder ist auf den Auftragsformularen eine Geschäftsadresse noch eine Steuernummer zu finden. Bezahlt werden soll in bar.

In vielen Fällen werben die Anbieter auch mit kostenlosen Beratungsgesprächen zu Hause bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese Gespräche verlaufen meist unverdächtig. Erst wenn es um die Rückgabe der Teppich oder Polstermöbel geht, merken die Betroffenen, dass sie auf einen unseriösen Anbieter reingefallen sind. Häufig sind dann die Kosten höher als gedacht, eine ordentliche Rechnung wird verweigert oder der Teppich ist nicht wirklich sauber oder beschädigt. In manchen Fällen wollen die Abzocker sogar an der Tür noch nachverhandeln und Teppiche oder Polster erst gegen Barzahlung zurückgeben. Viele der unseriösen Anbieter verfügen auch nicht über ein Geschäftslokal und geben im Flyer eine falsche Adresse an. So lassen sie sich im Streitfall nur schwer finden.

Was tun, wenn man auf einen unseriösen Anbieter reingefallen ist?

Der Teppich oder der Sessel wurde abgeholt und langsam beschleicht Sie das Gefühl, dass Sie auf einen unseriösen Anbieter reingefallen sind? Wir raten Verbraucher:innen in diesem Fall, sich für die Übergabe ihres Eigentums Verstärkung von Freunden, Nachbarn oder Verwandten zu holen, um nicht in Bedrängnis zu geraden. Unseriöse Teppichreiniger sind gute Überredungskünstler und einige der Anbieter können sehr aufdringlich werden, sobald es um die Bezahlung ihrer Dienstleistung geht. Sowohl an der Tür als auch bei Telefonaten gilt: Bleiben Sie standhaft und bestehen Sie auf ihr Recht.
 

Für Haustürgeschäfte gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Fehlt der zwingende Hinweis darauf, verlängert sich die Möglichkeit zu widerrufen sogar um ein Jahr: Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die ungewollt einen Vertrag abgeschlossen haben, besteht also auch nach 14 Tagen eventuell noch die Möglichkeit, den Vertrag rückgängig zu machen. In unserer Beratung stellen wir nämlich oft fest, dass der zwingende Hinweis auf das Verbraucherwiderrufsrecht vom Unternehmen nicht erteilt wurde.

Wir raten Betroffenen außerdem, erst nach der Rückgabe des Eigentums von ihren Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, damit die Anbieter nicht die Teppiche oder Sessel zurückhalten. Mit einem Widerruf ist der Vertrag komplett erloschen. Bereits erhaltene Vorschüsse müssen an die Verbraucher:innen zurückgezahlt werden. Zwar dürfen Unternehmen die Einrichtungsgegenstände nach dem Widerruf nicht einfach behalten, dennoch kommt es immer wieder vor, das unseriöse Vertreter der Branche mit diesem Druckmittel arbeiten. 

 

Wie lässt sich Abzocke verhindern?

Unsere Beratungserfahrung zeigt: Dienstleistungsangebote, die oft über Flyer in Tageszeitungen beworben werden, können teuer und unseriös sein. Schauen Sie deshalb genau hin, holen Sie immer mehrere Angebote ein und entscheiden Sie in Ruhe.

Unsere Checkliste kann Ihnen helfen, seriöse von unseriösen Anbietern zu unterscheiden

  1. Kosten: Wie bei allen Handwerkerleistungen kann man marktübliche Kosten am besten einschätzen, wenn man mehrere Angebote einholt und miteinander vergleicht. Außerdem gilt: Teppiche können seriös nicht mit einem Quadratmeterpreis von unter 10,00 Euro gereinigt werden. Weitere Informationen bekommen Sie auch von einschlägigen Fachverbänden.
    Auch gut zu wissen: Unternehmen müssen ihre Preise inklusive Mehrwertsteuer angeben. Gerade bei unseriösen Anbietern wird hier oft getrickst, um den Preis auf den ersten Blick günstiger erscheinen zu lassen. Die Mehrwertsteuer taucht dann erst auf der Rechnung auf. Das ist rechtlich nicht zulässig.
  2. Informationen über das Unternehmen: Ein seriöses Unternehmen verfügt über ein ordentliches Geschäftslokal und gibt seine Identität (Inhaber, Adresse, Telefonnummer, Steuernummer etc.) unaufgefordert und bereitwillig bekannt. Achten Sie auch bei der Beratung vor Ort auf aussagekräftige Auftragsformulare und Rechnungen. Findet sich auf Geschäftspapieren eine Geschäftsadresse (Inhaberbezeichnung) oder eine Steuernummer? Darüber hinaus können Sie den Namen des Unternehmens auch bei gängigen Suchmaschinen eingeben. Häufig lässt sich so auch feststellen, ob Andere bereits schlechte Erfahrungen mit der Firma gemacht haben.
  3. Angebot: Bei Reinigungen, die keine Quadratmeterpreise angeben, sollten Kunden hellhörig werden. Gleiches gilt für scheinbar günstige Preise, Rabattaktionen und wenn nur Barzahlung möglich ist. Eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ist ein Muss. Zudem sollte man auf eine detaillierte Auftragsbestätigung bestehen, die nicht handschriftlich verfasst wurde.
  4. Vorkasse: Bei Verträgen über eine Teppichreinigung oder das Aufmöbeln von Sesseln und Sofas handelt es sich in der Regel um Werkverträge. Ein fundamentales Regelungsprinzip des Werkvertragsrechts ist die Vorleistungspflicht des Dienstleisters oder Handwerkers. Grundsätzlich muss zuerst die gesamte geschuldete Leistung erbracht werden. Erst danach kann die vereinbarte Vergütung gefordert werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, Abschlagszahlung nach Arbeitsfortschritten verlangen (§ 632a BGB). Auch sollten Verbraucherinnen und Verbraucher immer auf eine ordentliche und steuerliche Schlussrechnung bestehen.
  5. Widerrufsrecht: Bei Verträgen, die beim Kunden und nicht in den Geschäftsräumen der Firma abgeschlossen werden, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Textilreinigungsfirmen müssen darüber informieren. Fehlt die Belehrung über den Widerruf, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss.

 

Wo gibt es Hilfe?

 

 

 

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