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Falsche Anrufe im Namen der Verbraucherzentrale

Stand:
Derzeit erhält die Verbraucherzentrale wieder vermehrt Meldungen, dass Betrüger bundesweit mit der Nummer des Termin- und Infotelefons der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg – also 0711 66 91 10 – anrufen.
Seniorin ärgert sich am Telefon und Laptop
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Die Anrufenden behaupten, dass die Verbraucherin oder der Verbraucher vor mehreren Monaten an einem Gewinnspiel von EuroWin teilgenommen hätte und dass deswegen ein Vollstreckungsbescheid über 13.000 Euro gegen sie vorliegen würde. Außerdem wird gedroht, dass die Bankverbindung bereits vorliegen und sich demnächst noch ein Rechtsanwalt namens Rathmann melden würde. Ebenfalls haben uns Verbraucher:innen gemeldet, dass Betrüger sie am Telefon aufgefordert hätten, bei einem Anwalt in Frankfurt wegen eines Vollstreckungsbescheids anzurufen. Sogar ein angebliches Aktenzeichen wurde genannt: AGS 920091/2018.

Unklar ist derzeit noch, was genau die falschen Verbraucherschützer mit den Anrufen bezwecken wollen. In der Regel geht es den Betrügenden aber darum, persönliche Daten oder Geld abzugreifen. In anderen Fällen wurde auch schon versucht, den Angerufenen Verträge unterzuschieben.

Betroffene sollten solche Daten keinesfalls weitergeben und am besten auflegen, wenn ihnen der Anruf merkwürdig vorkommt. Die Verbraucherzentrale ruft niemals unaufgefordert bei Verbraucherinnen und Verbrauchern an.

Wer von einem falschen Anruf betroffen ist, kann dies der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur melden.

Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Paket im Briefkasten

Viel Geld für wenig Leistung

Verbraucherzentrale warnt vor teuren Drittanbietern für Nachsendeauftrag und Co.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.