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Falsche Anrufe im Namen der Verbraucherzentrale

Stand:
Derzeit erhält die Verbraucherzentrale wieder vermehrt Meldungen, dass Betrüger bundesweit mit der Nummer des Termin- und Infotelefons der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg – also 0711 66 91 10 – anrufen.
Seniorin ärgert sich am Telefon und Laptop
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Die Anrufenden behaupten, dass die Verbraucherin oder der Verbraucher vor mehreren Monaten an einem Gewinnspiel von EuroWin teilgenommen hätte und dass deswegen ein Vollstreckungsbescheid über 13.000 Euro gegen sie vorliegen würde. Außerdem wird gedroht, dass die Bankverbindung bereits vorliegen und sich demnächst noch ein Rechtsanwalt namens Rathmann melden würde. Ebenfalls haben uns Verbraucher:innen gemeldet, dass Betrüger sie am Telefon aufgefordert hätten, bei einem Anwalt in Frankfurt wegen eines Vollstreckungsbescheids anzurufen. Sogar ein angebliches Aktenzeichen wurde genannt: AGS 920091/2018.

Unklar ist derzeit noch, was genau die falschen Verbraucherschützer mit den Anrufen bezwecken wollen. In der Regel geht es den Betrügenden aber darum, persönliche Daten oder Geld abzugreifen. In anderen Fällen wurde auch schon versucht, den Angerufenen Verträge unterzuschieben.

Betroffene sollten solche Daten keinesfalls weitergeben und am besten auflegen, wenn ihnen der Anruf merkwürdig vorkommt. Die Verbraucherzentrale ruft niemals unaufgefordert bei Verbraucherinnen und Verbrauchern an.

Wer von einem falschen Anruf betroffen ist, kann dies der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur melden.

Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

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Richter unterzeichnet Urteil

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genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

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Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln