Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder aus der Flasche?“ am 24. Juli um 18 Uhr. Hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Falsche Anrufe im Namen der Verbraucherzentrale

Stand:
Derzeit erhält die Verbraucherzentrale wieder vermehrt Meldungen, dass Betrüger bundesweit mit der Nummer des Termin- und Infotelefons der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg – also 0711 66 91 10 – anrufen.
Seniorin ärgert sich am Telefon und Laptop
Off

Die Anrufenden behaupten, dass die Verbraucherin oder der Verbraucher vor mehreren Monaten an einem Gewinnspiel von EuroWin teilgenommen hätte und dass deswegen ein Vollstreckungsbescheid über 13.000 Euro gegen sie vorliegen würde. Außerdem wird gedroht, dass die Bankverbindung bereits vorliegen und sich demnächst noch ein Rechtsanwalt namens Rathmann melden würde. Ebenfalls haben uns Verbraucher:innen gemeldet, dass Betrüger sie am Telefon aufgefordert hätten, bei einem Anwalt in Frankfurt wegen eines Vollstreckungsbescheids anzurufen. Sogar ein angebliches Aktenzeichen wurde genannt: AGS 920091/2018.

Unklar ist derzeit noch, was genau die falschen Verbraucherschützer mit den Anrufen bezwecken wollen. In der Regel geht es den Betrügenden aber darum, persönliche Daten oder Geld abzugreifen. In anderen Fällen wurde auch schon versucht, den Angerufenen Verträge unterzuschieben.

Betroffene sollten solche Daten keinesfalls weitergeben und am besten auflegen, wenn ihnen der Anruf merkwürdig vorkommt. Die Verbraucherzentrale ruft niemals unaufgefordert bei Verbraucherinnen und Verbrauchern an.

Wer von einem falschen Anruf betroffen ist, kann dies der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur melden.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Solaranlage an einem Balkon

Vom Süddach bis zum Balkonmodul: Was bei Solarstrom wirklich zählt

Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg räumt mit populären Irrtümern auf
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.