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Gebühren bei fluege.de & Co.

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhebt keine Sammelklage gegen die Invia Flights Germany GmbH (fluege.de u.a.). Der Verband hatte Fälle gesucht, in denen Verbraucher:innen eine Servicegebühr der Invia Flights Germany GmbH gezahlt haben. Nach Auswertung der Rückmeldungen und intensiver Prüfung hat sich der vzbv gegen eine Klage entschieden. Die Umfrage ist beendet.

 

Das Wichtigste in Kürze

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Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.