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„Dauerhafte Haarentfernung“ gibt es nicht

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale erstreitet Urteil gegen irreführende Werbung
Mann bekommt Haarentfernung mit Laser auf Rücken
Off

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in zwei aktuellen Fällen erfolgreich gegen irreführende Werbung von Anbietern von Haarentfernung geklagt und gibt Tipps, um Ärger im Kosmetikstudio oder Laserzentrum zu vermeiden.

Der Sommer steht vor der Tür: kurze Kleider und Hosen, ärmellose Tops und Bikinis sind bald wieder Alltag – für viele ein Anlass, lästige Körperhaare loszuwerden. Dabei werben zahlreiche Anbieter mit „dauerhafter Haarentfernung“ – oft durch Laser- oder Lichtbehandlungen. Was aber gerne verschwiegen wird: Die Behandlungen sind kostspielig, erfordern mehrere Sitzungen und bieten keinen garantierten Erfolg. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in zwei aktuellen Fällen gegen irreführende Werbung von Anbietern von Haarentfernung geklagt – mit Erfolg.

In einem Fall (Az. 6 U 181/23, noch nicht rechtskräftig) hatte das Remove Laserzentrum in Pforzheim eine Preisliste online, die nur Einzelpreise je Körperregion für eine „dauerhafte Haarentfernung“ aufführte. Hinweise darauf, dass mehrere Behandlungen notwendig sind oder die Wirkung vom Haut- und Haartyp abhängt, fehlten. Nachdem das Laserzentrum keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe: Diese Werbung ist irreführend und unzulässig, weil so der Eindruck erweckt wird, der angegebene Preis stelle tatsächlich den Preis für eine dauerhafte Haarentfernung dar. 

In einem weiteren Verfahren (Az. 6 U 189/23, noch nicht rechtskräftig) wurde die hairfree GmbH in Darmstadt auf Klage der Verbraucherzentrale vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilt, es zu unterlassen, auf der Internetseite mit einer „dauerhaften Haarentfernung“ zu werben, ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass eine Erfolgsgarantie nicht gegeben ist. Darüber hinaus hatte die hairfree GmbH damit gegen eine bereits bestehende Unterlassungserklärung verstoßen und wurde daher zusätzlich zu einer Vertragsstrafe verurteilt. 

Genau hinsehen und rechnen

„Wir sehen immer wieder, dass die Versprechen vieler Anbieter oft zu gut klingen, um wahr zu sein. Zwar gibt es viele Methoden zur Haarentfernung – vom Alexandrit-Laser bis zur Zuckerpaste – doch ‘dauerhaft’ bedeutet in der Praxis meist: Die unliebsamen Haare wachsen später nach oder kommen stellenweise zurück”, sagt Heike Silber, Expertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Außerdem betont sie: „Garantien für dauerglatte Haut gibt es nicht.” Zudem können sich die Kosten rasch summieren: Für größere Areale wie Beine oder Rücken entstehen häufig Kosten im vierstelligen Bereich da mehrere Behandlungen notwendig sind. Um die Einstiegshürde niedrig zu halten, bieten Anbieter Ratenzahlungen oder Lockangebote wie kostenlose Probebehandlungen an. Vor Ort wird dann aber oft zum schnellen Vertragsabschluss gedrängt – nicht selten unter Hinweis auf angeblich einmalige Rabatte.

Tipps der Verbraucherzentrale, um Ärger im Kosmetikstudio zu vermeiden:

Die Verbraucherzentrale rät Verbraucher:innen, sich immer Angebote von mehreren Anbietern einzuholen. So können Preis, Leistungsumfang und Seriosität besser verglichen werden. Außerdem ist es klug, Behandlungen einzeln zu zahlen, denn Einzelabrechnungen statt Paketbindung bieten bessere Kontrolle und geringeres Risiko. Auch sollten sich Haarentfernungswillige nicht unter Druck setzen lassen: Rabatte oder „nur heute“-Versprechen sind oft Verkaufsmaschen. Seriöse Anbieter haben kein Problem damit, wenn Kundinnen und Kunden Vertragsunterlagen in Ruhe zu Hause durchlesen wollen. Ebenfalls wichtig ist es, Rücktrittsrechte zu prüfen: Vor-Ort-Verträge lassen sich meist nicht widerrufen – wer sich im Vorfeld informiert, spart sich böse Überraschungen. 

Einen Hautarzt zu konsultieren ist auch nie falsch: Bei starkem Haarwuchs ist eine medizinische Beratung sinnvoller als kosmetische Versprechungen. Generell empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Verbraucher:innen, sich bei Unsicherheiten vor Vertragsabschluss rechtlichen Rat einzuholen – zum Beispiel direkt bei der Verbraucherzentrale.

Alle Infos zur Beratung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg finden Sie hier: vz-bw.de/beratung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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