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Irreführende Werbung für dauerhafte Haarentfernung verboten

Stand:
LG Karlsruhe, Urteil vom 31.08.2023 (Az. 15 O 2/23), nicht rechtskräftig

Das Remove Laserzentrum hat im Internet mit dauerhafter Haarentfernung geworben, ohne Verbraucher:innen darauf hinzuweisen, dass mehr als eine Behandlung für eine dauerhafte Haarentfernung benötigt wird.
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Zudem hat Remove, neben der Anzahl der Behandlungen, auch nicht deutlich hervorgehoben, dass es auch noch auf den Haartyp ankommt, wie gut eine Behandlung wirkt und wie oft ich diese durchführen muss. Bei blonden, grauen und lichten Haaren ist es sogar teilweise unmöglich eine erfolgreiche Haarentfernung durchzuführen. Da diese Informationen den Verbraucher:innen, vor sie über das Internet einen Beratungstermin vereinbaren können, nicht deutlich präsentiert wird, wurde das seitens des Landgericht Karlsruhe als irreführend eingestuft und das Remove Laserzentrum verurteilt diese Art der Werbung zu unterlassen.

Wir haben das Remove Laserzentrum abgemahnt und aufgefordert uns eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Da sie sich geweigert haben, haben wir am Landgericht Karlsruhe Klage erhoben. Das Landgericht hat uns mit Urteil vom 31.08.2023 Recht gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite hat gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Karlsruhe vom 31. August 2023 (Az. 15 O 2/23), nicht rechtskräftig

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.
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"Gesunde Kinderlebensmittel": Zu viel versprochen?

Aldi Süd und Lidl bieten bisher kaum verbesserte Kinderlebensmittel an