Kostenloses Online-Seminar "Werbung und Wirklichkeit bei Lebensmitteln" am 4. Dezember um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Stand:
Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Off

Das Oberlandesgericht Köln (AZ: OLG Köln 6 U 90/15) hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen der Amazon Europe Core S.á.r.l. gekippt, die es dem E-Commerce-Riesen gestattete, Kunden "Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern" für den Fall, dass Kunden "gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbare Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen."

In den letzten Jahren haben sich viele Amazon-Kunden bei der Verbraucherzentrale NRW beschwert, denen die Schließung ihres Kundenkontos wegen zu vieler Rücksendungen angedroht oder denen ein Zugang zum Konto verwehrt wurde. Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen erlaubte Amazon, Kunden auch den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten - zu Filmen, Musik, Hörbüchern sowie eBooks - über ihr Konto zu verwehren. "Jeder Händler kann zwar ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte macht. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt werden."

Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Kunden, denen ein Zugriff auf erworbene digitale Inhalte verwehrt wird, gegenüber Amazon auf einen Zugang darauf zu bestehen. Sie unterstützt die Durchsetzung von Kundenansprüchen mit einem Musterbrief.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Bild eines betrügerischen Briefs

Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.

Bild eines Hähnches mit Regionalwerbung

Wiesenhof scheitert vor dem Bundesgerichtshof

Urteil des LG Oldenburg im Sinne der Verbraucherzentrale ist rechtskräftig
Packung der extrascharfen Hot Chips

"Hot-Chip-Challenge": Verkehrsverbot in einzelnen Bundesländern

Social-Media-Challenges mit scharfen Lebensmitteln können böse enden. Der Hersteller hat inzwischen den Verkauf von "Hot Chips" nach Deutschland gestoppt, es liegt aber noch Ware in den Regalen. Die Verbraucherzentralen fordern, die Chips bundesweit aus dem Verkehr zu ziehen.

Berechtigter Rücktritt von einem Pauschalreisevertrag aufgrund einer coronabedingten Reisewarnung

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.10.2023 (Az. 2 U 123/21)

Stornokosten bei einem Rücktritt können von dem Pauschalreiseveranstalter nicht geltend gemacht werden, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung einer Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Die bereits geleistete Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu erstatten.

Versäumnisurteil wegen fehlender Informationen im Fernabsatz

Landgericht Regensburg, Versäumnisurteil vom 5.10.2023 (Az. 2 HK O 1360/23)

Fehlende Informationen beim Abschluss von entgeltpflichtigen Abonnementsverträgen. Keine Klarstellung wie sichergestellt wird, dass es sich bei den veröffentlichten Kundenbewertungen, um authentische Kundenbewertungen handelt.