„Invest4Kids warb unter mehreren Gesichtspunkten irreführend für den Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg „Statt der versprochenen „modernen ETF-Strategie“ wurde den Eltern für ihre Kinder lediglich eine private Rentenversicherung mit den üblichen Abschluss-, Verwaltungs- und Vertriebskosten angeboten“.
Hinzu kommt: Die Renditeversprechen, mit denen Invest4Kids warb, waren nicht überprüfbar: So hatte der Anbieter beispielsweise behauptet, „durchschnittlich 25.703 € mehr pro Kind“ durch seine „moderne ETF-Strategie“ zu erreichen, ohne diese Behauptungen weiter zu belegen. „Wer mit derartigen Renditen wirbt, muss darlegen, wie er zu diesem Ergebnis kommt“, so Nauhauser. „Es ist schon unklar, im Vergleich wozu „mehr pro Kind“ erreicht wird.“ Wegen diesem und weiterer Verstöße mahnte die Verbraucherzentrale Invest4Kids ab.
Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung hat der Anbieter die Berechnungsannahmen offengelegt. Bei der Werbeaussage vergleicht Invest4Kids derzeit erklärtermaßen die Anlage einer monatlichen Sparrate von 150 Euro für 18 Jahre zu 0,1 Prozent Zinsen bei einem Sparbuch mit einer Anlagenrendite von 6 Prozent bei einem ETF. „Die hohen Provisionen und Kosten der Rentenversicherung, die Invest4 Kids anbietet, tauchen hier gar nicht auf. Solche Beispielrechnungen sind nicht seriös“, sagt Nauhauser.
Auch wurde pauschal behauptet, die Auszahlung sei „steuerfrei“, was in dieser Allgemeinheit nicht der Wahrheit entspricht. „Mit dem Argument, man würde Steuern sparen, verkaufen Finanzberater seit eh und je regelmäßig überteuerte Versicherungen“ kritisiert Nauhauser. „Der Bedarf der Verbraucher:innen bleibt dabei auf der Strecke.“
Ein weiterer Kritikpunkt: Invest4Kids warb mit Kundenbewertungen, ohne sicherzustellen, dass diese tatsächlich von echten Kund:innen stammten.
Gegen die genannten Verstöße ging die Verbraucherzentrale erfolgreich mit einer Abmahnung vor. Sie forderte den Anbieter, der zuvor schon von Stiftung Warentest kritisiert worden war, auf, nicht mehr mit den beanstandeten Aussagen zu werben und die Echtheit der Kundenbewertungen transparenter zu gestalten. Auch zur behaupteten Spitzenstellungswerbung gab Invest4Kids gab eine Unterlassungserklärung ab.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale entspricht die Werbung mit den Kundenbewertungen allerdings auch nach Abgabe der Unterlassungserklärung und der Änderung der Internetseite weiterhin nicht den geltenden Vorgaben, weshalb die Verbraucherzentrale Invest4Kids mit Datum vom 25. Juli 2025 erneut abgemahnt und zugleich zur Zahlung der nach Meinung der Verbraucherzentrale verwirkten Vertragsstrafe aufgefordert hat. Weitere Werbeaussagen, die aus Sicht der Verbraucherzentrale irreführend sind, wurden im Zuge dessen ebenfalls abgemahnt.
Sparen für Kinder: Einfach, transparent, günstig
Eltern, die sinnvoll Geld für den Nachwuchs anlegen möchten, empfiehlt Nauhauser einfache und kostengünstige Produkte wie Tagesgeld, Festgeld oder ETF-Sparpläne. „Eine Versicherung ist dabei wegen der hohen Kosten nicht die erste Wahl. Und Steuervorteile bietet sie in der Regel auch nicht.“ Wichtig ist, sich vorher zu überlegen, wofür das Geld gedacht ist – je nach Ziel kann sich die passende Anlageform unterscheiden. Neben Finanzprodukten kann es außerdem eine sinnvolle Option sein, in die Bildung der Kinder zu investieren und beispielsweise Musikunterricht oder den Vereinsbeitrag für den Sport zu bezahlen. Weitere Informationen: Sinnvoll für Kinder und Enkelkinder sparen.