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Sammelklage gegen E.ON

Stand:
Die E.ON Energy Solutions GmbH ist ein bundesweiter Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass E.ON seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet.
Auf einer Heizkostenabrechnung liegen Euroscheine und -Münzen und ein Kugelschreiber.
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Darum geht es

In den letzten Jahren kam es bei E.ON zu auffallend hohen Preissteigerungen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt, weil die Berechnungsformeln des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Unter anderem beziehen sie sachlich ungeeignete Faktoren mit ein.

Das Gericht soll im Kern feststellen, dass E.ON keine Preiserhöhungen auf die von ihm verwendeten Formeln stützen darf. Je nach Einzelfall können sich die Arbeitspreise um mehrere 100 Prozent erhöht haben und zu hunderten bis tausenden Euro Nachzahlungen bei Verbraucher:innen führen.

 

So profitieren Sie von der Klage gegen E.ON Energy Solutions GmbH:

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen E.ON mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.

Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

News-Alert zur Klage abonnieren

Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. 

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.

Termine

  • Freitag, 17. November 2023
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen E.ON ein.
  •  
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden 
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • Donnerstag, 5. März 2026
    Mündliche Verhandlung 
    Beim Oberlandesgericht Hamm findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.

Weitere Fragen zum Verfahren?

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen E.ON auf unserer Webseite.

Antworten auf häufig gestellte Fragen →


Aktuelle Meldung zur Klage

Auf einer Heizkostenabrechnung liegen Euroscheine und -Münzen und ein Kugelschreiber.

Klagen gegen E.ON und HanseWerk laufen als Musterfeststellungsklagen weiter

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt die Klagen gegen E.ON und HanseWerk als reine Musterfeststellungsklagen weiter und klärt auf diesem Weg wichtige Rechtsfragen. Damit sind die erfassten Ansprüche der betroffenen Verbraucher:innen umfassend vor Verjährung geschützt.

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