Anmeldung zum News-Alert des vzbv

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Das Wichtigste in Kürze:
2023 erhöhte Vodafone während der Vertragslaufzeit die Preise für Festnetz- und Internetkund:innen um 5 Euro. Und das, nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, ohne rechtliche Grundlage. Deshalb reicht der vzbv seine erste Sammelklage gegen den Telekommunikations-Konzern ein. Wenn Sie sich anschließen und die Klage erfolgreich ist, können Sie direkt Rückzahlungen erhalten.
Nachdem sich in den Verbraucherzentralen die Beschwerden über Vodafone häuften, prüfte der vzbv seit Mai die Möglichkeiten einer Sammelklage. Dafür startete er einen Aufruf zu Vodafone. Innerhalb weniger Wochen meldeten sich über 10.000 Kund:innen. Die Klage wurde nun möglich, nachdem am 13. Oktober 2023 das dafür erforderliche Gesetz in Kraft getreten ist.
Sie können sich der Sammelklage anschließen, wenn Sie von Vodafone Internet und/oder Telefon aus der Wand bekommen und innerhalb der Vertragslaufzeit eine Preiserhöhung erhalten haben. Ihre Vertragspartner können sein:
Sobald das Klageregister eröffnet ist, können Sie sich der Sammelklage anschließen. Dafür tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein. Derzeit ist das Klageregister allerdings noch nicht eröffnet. Erst, wenn die Klage eröffnet wurde, können Sie sich im Klageregister anmelden. Sie können aber bereits jetzt den News-Alert abonnieren. Dann bleiben Sie auf Stand über den Verlauf des Verfahrens und erfahren, wann Sie sich für die Sammelklage registrieren können.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie sich ins Klageregister eintragen, können Ansprüche nicht verjähren.
Mit der neuen Sammelklage in Form der Abhilfeklage können Verbände gleichartige Leistungsansprüche vieler Betroffener unmittelbar gerichtlich einklagen. Hat die Klage vor Gericht Erfolg, bekommen sie direkt Schadensersatz oder Rückerstattungen zugesprochen.
Der Unterschied zur Musterfeststellungsklage: Zwar kann man auch hier kollektiv gegen ein Unternehmen vorgehen. Dieses war durch das Urteil zunächst aber zu keiner Handlung verpflichtet. Als Verbraucher:innen mussten Sie ihre Ansprüche dann noch selbst durch einen erneuten Gang vor Gericht geltend machen. Dies hat sich mit der neuen Sammelklage geändert.