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Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Das Wichtigste in Kürze:

  • 2023 erhöhte Vodafone bei laufenden Verträgen für Festnetz und Internet die Preise. Nach Auffassung des vzbv geschah das ohne rechtliche Grundlage.
  • Am 13. November 2023 hatte der vzbv Klage daher gegen Vodafone Sammelklage eingereicht. Damit kann der vzbv direkt Schadensersatz für Verbraucher:innen einklagen.
  • Prüfen Sie zunächst im Klage-Check des vzbv, ob Ihr Fall zur Klage passt.
  • Falls ja, können Sie sich ab sofort für die Sammelklage eintragen: Das Klageregister ist eröffnet.
  • Am 3. Dezember findet die mündliche Verhandlung beim Oberlandesgericht Hamm statt. Danach haben Betroffene noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
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Um was geht es bei der Sammelklage?

2023 erhöhte Vodafone während der Vertragslaufzeit die Preise für Festnetz- und Internetkund:innen um 5 Euro. Und das, nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, ohne rechtliche Grundlage. Deshalb reicht der vzbv seine erste Sammelklage gegen den Telekommunikations-Konzern ein. Wenn Sie sich anschließen und die Klage erfolgreich ist, können Sie direkt Rückzahlungen erhalten.

Wie kann ich als Betroffene:r bei der Sammelklage mitmachen?

Sie können sich der Sammelklage anschließen, wenn Sie von Vodafone Internet und/oder Telefon aus der Wand bekommen und innerhalb der Vertragslaufzeit eine Preiserhöhung erhalten haben. Ihre Vertragspartner können sein:

  • die Vodafone GmbH,
  • die Vodafone West GmbH oder
  • die Vodafone Deutschland GmbH.

Wichtig: Bevor Sie sich im Klageregister eintragen, prüfen Sie zunächst im Klage-Check, ob Ihr Fall zur Sammelklage passt. Falls ja, tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein, um sich der Sammelklage anzuschließen.
 
Sie sind unsicher, wer Ihr Vertragspartner ist? Dann schauen Sie in eine Telefonrechnung von 2023. In der Fußzeile der ersten Seite finden Sie Ihren Vertragspartner. Wenn Sie Ihren Vertrag mit einem anderen Unternehmen, etwa Kabel Deutschland oder Unitymedia, geschlossen haben, schauen Sie bitte in eine aktuelle Rechnung, wie Ihr Vertragspartner jetzt heißt.

Gut zu wissen: In Schreiben wird häufig ein Service Center angegeben. Beachten Sie: Das Service Center ist nicht Ihr Vertragspartner. Den Vertragspartner finden Sie häufig in der Fußzeile von Schreiben. 

Alle Informationen zur Sammelklage gegen Vodafone finden Sie auf der verlinkten Seite. Dort können Sie auch den News-Alert abonnieren. Dann bleiben Sie auf Stand über den Verlauf des Verfahrens und erfahren, wann Sie sich für die Sammelklage registrieren können.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie sich ins Klageregister eintragen, können Ansprüche nicht verjähren.

Worin liegt der Vorteil einer Sammelklage?

Mit der neuen Sammelklage in Form der Abhilfeklage können Verbände gleichartige Leistungsansprüche vieler Betroffener unmittelbar gerichtlich einklagen. Hat die Klage vor Gericht Erfolg, bekommen sie direkt Schadensersatz oder Rückerstattungen zugesprochen.

Der Unterschied zur Musterfeststellungsklage: Zwar kann man auch hier kollektiv gegen ein Unternehmen vorgehen. Dieses war durch das Urteil zunächst aber zu keiner Handlung verpflichtet. Als Verbraucher:innen mussten Sie ihre Ansprüche dann noch selbst durch einen erneuten Gang vor Gericht geltend machen. Dies hat sich mit der neuen Sammelklage geändert.

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