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Dauerwerbesendung auf YouTube? So nicht!

Stand:
Verbraucherzentrale setzt mit Klage ein Zeichen gegen versteckte Werbung in Influencer-Videos.
Handy und Laptop mit YouTube offen
Off

YouTube ist für viele Influencer längst ein lukratives Geschäftsmodell geworden. Sie verdienen ihr Geld mit Werbung, die geschickt in scheinbar selbstlose informative Inhalte eingebettet ist. Unternehmen zahlen dafür, dass ihre Produkte in Videos auftauchen – oft subtil, aber mit großer Wirkung. Doch den Zuschauer:innen wird dabei nicht klargemacht: Diese Videos sind Werbung. Dagegen geht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nun gerichtlich vor: Sie hat Klage gegen Google eingereicht, die die Videoplattform YouTube betreibt. Google muss dafür sorgen, dass Werbevideos richtig gekennzeichnet sind.

In der Klage geht es beispielhaft um ein Video des Finanz-Influencers „Flo Pharell“. Nachdem der Protagonist sich kurz vorgestellt hat, behauptet er „In diesem Video machen wir einen großen Broker-Test“. Ferner kündigt er an, auf Vor- und Nachteile des vorgestellten Brokers einzugehen und zieht nach rund 9 Minuten Bilanz, indem er ein „sehr sehr gutes“ Fazit zieht und ankündigt, sein Depot bei diesem Anbieter langfristig weiter auszubauen. Er ermuntert sein Publikum, auf den Link in der Videobeschreibung zu klicken, bei dem es sich um einen Affiliate-Link handelt. 

Das bedeutet: Der Influencer erhält Provisionen vom Broker für jedes vermittelte Depot. Dass das Video möglicherweise vom Broker gesponsert wurde, lässt sich aus einem Hinweis in einer Ecke des Videos schlussfolgern: „Enthält bezahlte Werbung“. Dieser Hinweis erscheint aber nur für wenige Sekunden, danach folgen rund zehn Minuten Dauerwerbung.

Für Verbraucher:innen sind diese Werbepraktiken ein echtes Problem. Denn wer nicht erkennt, dass er gerade Werbung sieht, lässt sich leichter beeinflussen. Mit unserer Klage setzen wir ein Zeichen gegen diesen jüngsten Trend hin zu versteckter Werbung. Influencer-Videos sind in der Regel nichts anderes als Dauerwerbesendungen – und genau so müssen sie auch gekennzeichnet werden.

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