Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Unterrichtsmaterial "Mein Insta - dein Insta"

Stand:
Hier finden Sie das Unterrichtsmaterial zum Download für das Fach Deutsch in der Sekundarstufe II.
Icons verschiedener sozialer Netzwerke, eingeschlossen in Seifenblasen
Off

In diesem Unterrichtsmaterial setzen sich die Schüler:innen mit der durch Unternehmen im Internet gestalteten Realität auseinander. Dazu analysieren sie ihre eigenen Social Media Feeds, die darin enthaltene Werbung sowie die Unterschiede zu den Feeds ihrer Mitschüler:innen. So reflektieren sie, dass die ihnen medial vermittelte Welt eine personalisierte ist und was dies für ihr Bild von der digitalen Welt bedeutet.

Download des Materials

​​Download-Button
Lehrerhandreichung

Download-Button
Schülerarbeitsblatt

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.4.1 Texte und andere Medien
3.4.1.3 Medien

Inhaltliche Kompetenzen
(18) Die Bedingungen und Strukturen einer medial vermittelten Welt analysieren und reflektieren (individuell, gesellschaftlich, politisch und ökonomisch)

Konkretisierende/r Begriff/e
Alltagskonsum und Medien als Einflussfaktoren

Klassenstufe und Niveau
Klasse 11 – GYM

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
90min (plus Zeit für eine vorbereitende Hausaufgabe)

Zusätzlich benötigtes  Material
Eigene, internetfähige Geräte, Material zur Medienerstellung

Weiterführendes Material
Zu Werbung durch Influencer:innen bietet die Verbraucherzentrale das Material "Werbung in sozialen Medien" an.

Kommentar

Im Rahmen der Behandlung des Themas personalisierte Werbung ist darauf zu achten, dass als Grund des Zurverfügungstellens von individuellen Daten nicht einfach „Bequemlichkeit“ angeführt bzw. unterstellt wird. Vielmehr spielt dabei - wie etwa Zuboff (2018) detailliert dargelegt - das uneingelöste Versprechen der Digitalunternehmen nach individueller Gestaltung des eigenen Lebens (Individualisierung) eine entscheidende Rolle. Für Verbraucher:innen umfasst dieses Versprechen etwa die individuelle Gestaltung von Produkten und Dienstleitungen, Tarifen und Preisen. Die mit dem Unterrichtsmaterial angeregte Auseinandersetzung mit dem Thema personalisierte Werbung (und Filterblasen) zeigt daher auch, dass die Digitalunternehmen das Individualisierungs-Versprechen nicht einlösen.

Bei der Behandlung des Themas kann sich darüber hinaus kritisch mit der Unvermeidlichkeitsbehauptung der Digitalökonomie auseinandergesetzt werden.

 

 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.