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Buchtitel "Vereinsrecht und Ehrenamt": Pressematerial

Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“
Starthilfe für ehrenamtliches Engagement


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Titelbiild des Ratgebers Vereinsrecht und Ehrenamt

Vielfältig – das kennzeichnet sowohl die Beweggründe wie die Tätigkeitsfelder beim Ehrenamt. Ob in Sportvereinen, bei der Flüchtlingsarbeit, in der Kinder- oder Seniorenbetreuung oder auch bei Aktivitäten zum Tier- oder Umweltschutz: Fast jeder Dritte ist dabei. Doch ganz gleich, ob Hilfe und Unterstützung organisiert oder gesellschaftliches Miteinander gefördert wird: Ohne etwas Organisation und Regelungen geht es nicht. Der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“ der Verbraucherzentrale gibt hierfür das kleine Einmaleins an die Hand. Mit einem Online-Tool hilft das Buch sogar, eine individuelle Vereinssatzung zu erstellen.

Was gilt es zu beachten, wenn man einen Verein gründen will? Wie läuft eine Mitgliederversammlung ab und worüber entscheidet sie? Was ist für einen wirksamen Beschluss erforderlich? Das Buch beantwortet wichtige Fragen zum Vereinswesen. Es erläutert die Rechte und Pflichten des Vorstands und der Mitglieder, den Umgang mit Spenden und Datenschutz sowie die Versicherung von Schäden. Herzstück jedes Vereins ist die Satzung, denn in ihr werden Zweck, organisatorische Festlegungen und Regelungen zu Vorstand, zur Rolle der Mitgliederversammlung, zur Höhe von Beiträgen oder auch zum Vereinsvermögen getroffen. Schritt für Schritt wird erläutert, was hierin alles zu regeln ist. Nicht zuletzt werden Aspekte wie Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale und steuerliche Fragen behandelt.

Der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt. Engagiert in Vereinen, Initiativen und Projekten“ hat 160 Seiten und kostet 16,90 Euro, alsE-Book 13,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.
Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.