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Buchtitel "Ratgeber Demenz": Pressematerial

Stand:
Ratgeber Demenz: Wegweiser für Betroffene und Angehörige
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Junge Frau umarmt älteren MannDie Zielsetzung der Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung ist klar: Mit über 160 konkreten Maßnahmen soll die Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen in Deutschland sukzessive verbessert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden. Aber welche speziellen Pflegekonzepte und -angebote gibt es, um Angehörige zu unterstützen und zu entlasten? Was sind die Kriterien für eine demenzspezifische und zugewandte Pflege? Der „Ratgeber Demenz“ der Verbraucherzentrale begleitet Angehörige von den ersten Anzeichen einer Erkrankung über die Diagnostik der verschiedenen Formen bis hin zur Organisation des Lebensumfelds, damit Betroffene möglichst lange allein und selbstständig wohnen können.

Erklärt wird zunächst, wie Gehirn und Gedächtnis funktionieren, welche Formen der Erkrankung und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt – und wo deren Grenzen sind. Wie Wohnung oder Haus auf die Bedürfnisse demenziell Erkrankter angepasst werden können, was im Umgang mit Betroffenen wichtig ist oder wie Ernährung, Bewegung und soziale Kontakte das Fortschreiten der Krankheit hinauszögern können, wird mit Blick auf die praktische Umsetzung beschrieben. Was die verschiedenen Wohnkonzepte für Menschen mit Demenz bieten, wird ausführlich erläutert, sodass deren Vor- und Nachteile für die eigene Situation abgewägt werden können. Über Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung für Menschen mit Demenz wird ebenso informiert wie über rechtliche Möglichkeiten zur selbstbestimmten Vorsorge. Checklisten und Erfahrungsberichte sowie ein umfangreiches Verzeichnis von Beratungs- und Informationsangeboten komplettieren die praktische Hilfe für Angehörige.

Der Ratgeber „Ratgeber Demenz. Praktische Hilfen für Angehörige“ hat 192 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.