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Buchtitel "Kauf eines gebrauchten Hauses": Pressematerial

Keine Katze im Sack kaufen: Ratgeber hilft beim Check gebrauchter Immobilien

Schon für die erste Besichtigung und Einschätzung des Objekts gibt dieses Buch wichtige Hintergrundinformationen an die Hand.

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Cover des Ratgebers "Kauf eines gebrauchten Hauses"Man sieht, was man kauft. Und Nervenaufreibendes rund um Baugenehmigungen und Bauabwicklung bleibt erspart, wenn der Kauf einer Bestandsimmobilie ins Auge gefasst wird. Allerdings: Je älter das Haus ist, umso höher die Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis für Sanierung und Modernisierung aufzubringen sind. So ist bei einem Einfamilienhaus, das zwischen 1970 und 1990 gebaut wurde, mit etwa 30 Prozent des Kaufpreises für die Modernisierung zu rechnen. Kaufwillige sollten das Objekt der Wahl daher gründlich auf mögliche Schwachstellen und Mängel abklopfen. Der Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses“ der Verbraucherzentrale gibt viele nützliche Informationen und praktische Hilfestellungen für den Gebäude-Check an die Hand.

Die 500 Prüfpunkte im Buch sind ein sicheres Fundament für den Kauf einer Bestandsimmobilie – von der Haussuche bis zur Schlüsselübergabe. Neben Wissenswertem für die erste Besichtigung und Einschätzung des Objekts lotst der Ratgeber auch durch die Vertragsgestaltung. Es wird erläutert, was beim Kaufvertrag zwingend zu prüfen ist und wie sich nachteilige Klauseln vermeiden lassen. Auch wird ein Überblick gegeben, welche Pflichten Notare haben und was deren Dienste kosten. Der Ratgeber „Kauf eines gebrauchten Hauses. Gebäude-Check – Darlehen – Kaufvertrag. Das große Praxis-Handbuch zum Hauskauf“ hat 384 Seiten und kostet 34,90 Euro. Zu bestellen unter shop.verbraucherzentrale.de oder T +49 211 913801-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis für Redaktionen: Rezensionsexemplare als PDF unter

publikationen@verbraucherzentrale.nrw oder T +49 211 913801-363

Cover:verbraucherzentrale.de/buecher-und-ebooks/gebrauchtes-haus

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LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln
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Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

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Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot