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Buchtitel "Gewicht im Griff": Pressematerial

Ratgeber „Gewicht im Griff“: Zehn-Punkte-Programm statt kurzlebiger Vorsätze
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Frische bunte PaprikaZu Beginn eines neuen Jahres hinterfragen viele Menschen ihre Gewohnheiten und setzen sich neue Ziele: Stress abbauen, regelmäßig Sport zu treiben, gesünder zu essen und überflüssige Kilos zu verlieren stehen dabei ganz oben auf der Liste der guten Vorsätze. Doch im Alltagstrott bleibt der Elan der ersten Wochen oft schnell auf der Strecke und alte Verhaltensmuster kehren zurück. Eine Starthilfe für eine dauerhafte Veränderung von Lebensstil und Essgewohnheiten bietet der Ratgeber „Gewicht im Griff“ der Verbraucherzentrale: Mit einem Zehn-Punkte-Programm verpackt er die Umstellung hin zu mehr Wohlbefinden in leichte Häppchen. Und er zeigt, dass es dabei um mehr geht als ein paar Pfunde zu viel. Laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) lassen sich bis zu 90 Prozent aller Diabeteserkrankungen, bis zu 80 Prozent aller Herzinfarkte und rund 50 Prozent aller Schlaganfälle mit einer gesundheitsfördernden Lebensweise vermeiden.

Das Buch zeigt anhand eines Zehn-Punkte-Programms wie es gelingen kann, ungesunde Lebensmittel durch gesündere und verträglichere zu ersetzen. Jedes Kapitel beginnt mit einem Test, der die eigenen Ernährungsgewohnheiten hinterfragt. Alltagstaugliche Anregungen erleichtern es dann, diese zu optimieren: Etwa durch mehr Vollkorn statt Weißmehl oder mehr pflanzliche Alternativen statt Fleisch. Zu erfahren ist auch, warum Vollkornprodukte wertvoll sind und ob Süßstoffe eine Alternative zu Zucker sein können. Eine Checkliste hilft, die eigenen Fortschritte hin zu einer gesünderen Ernährung zu überprüfen. Abgerundet wird der praktische Ratgeber mit mehr als 60 Rezepten, die Lust aufs Ausprobieren machen.

Der Ratgeber „Gewicht im Griff. Das 10-Punkte-Programm für mehr Wohlbefinden“ hat 216 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1363. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.