Kostenloses Online-Seminar "Nahrungsergänzung – gesünder leben durch Pillen und Pulver?“ am 19. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Buchtitel "Gewicht im Griff": Pressematerial

Ratgeber „Gewicht im Griff“
Zehn-Punkte-Programm statt kurzlebiger Vorsätze




Off

Frische bunte Paprika

Zu Beginn eines neuen Jahres hinterfragen viele Menschen ihre Gewohnheiten und setzen sich neue Ziele: Stress abbauen, regelmäßig Sport zu treiben, gesünder zu essen und überflüssige Kilos zu verlieren stehen dabei ganz oben auf der Liste der guten Vorsätze. Doch im Alltagstrott bleibt der Elan der ersten Wochen oft schnell auf der Strecke und alte Verhaltensmuster kehren zurück. Eine Starthilfe für eine dauerhafte Veränderung von Lebensstil und Essgewohnheiten bietet der Ratgeber „Gewicht im Griff“ der Verbraucherzentrale: Mit einem Zehn-Punkte-Programm verpackt er die Umstellung hin zu mehr Wohlbefinden in leichte Häppchen. Und er zeigt, dass es dabei um mehr geht als ein paar Pfunde zu viel. Laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) lassen sich bis zu 90 Prozent aller Diabeteserkrankungen, bis zu 80 Prozent aller Herzinfarkte und rund 50 Prozent aller Schlaganfälle mit einer gesundheitsfördernden Lebensweise vermeiden.

Das Buch zeigt anhand eines Zehn-Punkte-Programms wie es gelingen kann, ungesunde Lebensmittel durch gesündere und verträglichere zu ersetzen. Jedes Kapitel beginnt mit einem Test, der die eigenen Ernährungsgewohnheiten hinterfragt. Alltagstaugliche Anregungen erleichtern es dann, diese zu optimieren: Etwa durch mehr Vollkorn statt Weißmehl oder mehr pflanzliche Alternativen statt Fleisch. Zu erfahren ist auch, warum Vollkornprodukte wertvoll sind und ob Süßstoffe eine Alternative zu Zucker sein können. Eine Checkliste hilft, die eigenen Fortschritte hin zu einer gesünderen Ernährung zu überprüfen. Abgerundet wird der praktische Ratgeber mit mehr als 60 Rezepten, die Lust aufs Ausprobieren machen.

Der Ratgeber „Gewicht im Griff. Das 10-Punkte-Programm für mehr Wohlbefinden“ hat 216 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book
15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

 

 

Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Minikredite - Kleines Geld und großer Ärger

Anders als beim klassischen Bankkredit verlockt ein sogenannter Minikredit mit der Aussicht auf eine schnelle Finanzspritze mit nur wenigen Klicks und ganz ohne Bonitätsprüfung. Doch wer nicht genau aufpasst, dem blühen im schlimmsten Fall neue Schulden in mehrfacher Höhe des Kreditbetrags.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt liegt nun beim Europäischen Gerichtshof. Dieser wird am 26. September 2024 sein Urteil verkünden.
Ein Mann sitzt entspannt auf einem Sofa im Wohnzimmer.

Heizen mit der Klimaanlage? - So geht’s!

Im Sommer schwitzen und im Winter frieren? Für viele Eigenheimbesitzer:innen und Mieter:innen von Bestandsgebäuden ist das der Alltag.
Schmuckbild

Nulltarif: Was versprochen wird, muss gelten

Die Fielmann Group AG versprach in ihrer Werbung „Modische Kinderbrillen zum Nulltarif“ gegen Vorlage eines Rezeptes oder der Versichertenkarte. Einem Verbraucher wurde die kostenlose Brille allerdings verweigert. Nun urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht im Sinne der Verbraucher:innen (Az. 6 U 3/23, nicht rechtskräftig): Wer Brillen unter bestimmten Bedinungen zum Nulltarif anbietet, darf diese Bedingungen nicht einfach einschränken.