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Buchtitel "Gewicht im Griff": Pressematerial

Neues Jahr, gute Vorsätze
10-Punkte-Programm hilft dabei, Essgewohnheiten zu ändern



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Frische bunte Paprika

Jedes Jahr das Gleiche: Zu Neujahr nimmt man sich viel Gutes vor und verliert spätestens Ende Januar dann doch wieder die Motivation für Sport, Abnehmen oder andere Veränderungen. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Gewicht im Griff“ bietet einen Leitfaden, wie die Umsetzung dieses Mal durch eine dauerhafte Veränderung der Essgewohnheiten und des Lebensstils gelingen kann. Denn es geht um mehr als nur ein paar überflüssige Pfunde: Laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) lassen sich bis zu 90 Prozent aller Diabeteserkrankungen, bis zu 80 Prozent aller Herzinfarkte und rund 50 Prozent aller Schlaganfälle mit einer gesundheitsfördernden Lebensweise vermeiden.

Das Zehn-Punkte-Programm stellt leicht verständlich die wichtigsten Ernährungsempfehlungen vor. Im Kern geht es darum, ungesunde Lebensmittel durch gesündere und besser verträgliche zu ersetzen, also mehr Vollkorn statt Weißmehl oder mehr pflanzliche Alternativen statt Fleisch. Die Leser:innen erfahren, warum Vollkornprodukte wertvoll sind, ob Süßstoffe eine Alternative zu Zucker sein können und wie Fleisch sinnvoll ersetzt werden kann. Das Buch gibt bewährte Tipps und bietet mit mehr als 60 Rezepten abwechslungsreiche Möglichkeiten, die Pläne für eine ausgewogene Ernährung direkt im Alltag umzusetzen.

Der Ratgeber „Gewicht im Griff. Das 10-Punkte-Programm für mehr Wohlbefinden“ hat 216 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.

 

Bestellmöglichkeiten:

 

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

 

 

Unzulässige Klausel in Verträgen zur Nutzung von webbasierter Software

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.2023, 3 U 1166/23 (nicht rechtskräftig)

OLG Nürnberg entscheidet zugunsten von Verbraucher:innen. Klausel, nach der bei Zahlungsrückstand von mehr als 2 Monaten in Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten der gesamte Rechnungsbetrag fällig ist, ist unzulässig.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23 (nicht rechtskräftig)

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Das Geschäft mit den Abofallen

Wenn das Telefon klingelt und man Sie über den Gewinn bei einem Preisaufschreiben informiert, ist das natürlich erfreulich. Wenn Sie sich jedoch gar nicht daran erinnern können, überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, sollten Sie auf der Hut sein. Sie könnten in eine Abofalle geraten!
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Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2024 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.