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Buchtitel "Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten": Pressematerial

Stand:
Symptome richtig einschätzen: Ratgeber klärt über Nebenwirkungen von Medikamenten auf
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Cover des Ratgebers "Neben- und wechselwirkungen von Medikamenten"Jedes Medikament, das wirkt, hat auch Nebenwirkungen. Meist verursachen sie nur geringfügige Symptome wie Schläfrigkeit, Magen-Darm-Probleme oder Hautreaktionen. Selten entstehen jedoch auch lebensbedrohliche Situationen. Umso wichtiger ist es, ernste Anzeichen von leichten Beschwerden zu unterscheiden. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten“ bietet eine geballte Dosis Information, um sich mit dem Wissen um mögliche Risiken für oder gegen eine Behandlung zu entscheiden. Zugleich hilft er, auf mögliche Nebenwirkungen vorbereitet zu sein und sich im Alltag darauf einzustellen.

Wie Medizin wirkt, was Namenszusätze bedeuten und wer zu den Risikogruppen zählt – mit diesem Einstieg lichtet der Ratgeber das medizinische Fachchinesisch. So ist zu erfahren, dass selbst Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel mit einem Medikament interagieren und so dessen Wirkung verstärken oder abschwächen können. Oder dass sich das Risiko für Wechselwirkungen erhöht, je mehr Präparate ein Mensch einnimmt. Beispiele, Erfahrungsberichte und Hintergrundinformationen helfen, Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten zu erkennen und zu bewerten. Auch wird das Rüstzeug vermittelt, um bei einer ärztlichen Diagnose die richtigen Fragen nach zu erwartenden Nebenwirkungen der Medikation zu stellen.

Der Ratgeber „Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten. Erkennen und bewerten“ hat 184 Seiten und kostet 16,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.