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Buchtitel "Ratgeber Photovoltaik": Pressematerial

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Rechnet sich Solarstrom für mein Haus?
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Titelbild des Ratgebers PhotovoltaikOb und wie es mit der Förderung kleiner Photovoltaikanlagen weitergeht – das wird nicht nur im Sommerloch heiß diskutiert. Während die einen argumentieren, dass sich private Anlagen angesichts des Preisverfalls schon heute am Markt rechneten, tragen die anderen vor, dass ein Förderstopp die Energiewende ausbremse. Denn verunsicherte Hausbesitzer würden die Planungen zur Stromerzeugung auf dem Dach dann erst einmal verschieben. Der „Ratgeber Photovoltaik“ der Verbraucherzentrale gibt einen Überblick zur Technik sowie Entscheidungshilfe, ob und wie sich Stromerzeugung durch Sonnenkraft bei der eigenen Immobilie rechnet.

Wie funktionieren Solarzellen und Module? Was können Batteriespeicher? Was ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu beachten? Verständlich wird die Technik der Sonnen-Kraftwerke erklärt. Wie viel Energie damit geerntet werden kann, hängt vom Standort, der Gebäudeorientierung, der Sonneneinstrahlung und vom Haustyp ab. Online-Tools erleichtern das Kalkulieren mit den spezifischen Gegebenheiten sowie dem jeweiligen Energiebedarf. Zentral hierbei: Lohnt ein Batteriespeicher? Wie groß muss er dimensioniert sein? Von der Planung über das Einholen von Angeboten bis hin zur Installation unterstützt das Buch beim Einstieg ins Geschäft mit der Sonne. Wissenswertes zur Einspeisevergütung sowie zu Fördermöglichkeiten ergänzt den Überblick.

Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 0211 / 91 3809-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Schmuckbild

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LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln