Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder der Flasche?“ am 3. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Buchtitel "Strom und Wärme selbst erzeugen": Pressematerial

Stand:
Neuerscheinung „Strom und Wärme selbst erzeugen“
Ratgeber öffnet Tür zum autarken Haus
Off

Kabel und ThermostatUnabhängig zu sein – das wünschen sich viele auch bei der Strom- und Wärmeversorgung im eigenen Haus. Denn dann kann steigenden Energiepreisen nicht nur gelassen entgegengesehen werden, sondern das zahlt auch als Beitrag zur Energiewende ein. Doch wie lassen sich Sonne, Wind und Umweltwärme als Energiequellen effizient nutzen, um die Tür zum autarken Haus zu öffnen? Der neue Ratgeber „Strom und Wärme selbst erzeugen“ der Verbraucherzentrale gibt hierfür wichtige Schlüssel an die Hand. Er erklärt verständlich, welche Technik jeweils am besten geeignet ist. Mit den nötigen Kennwerten für die verschiedenen Varianten lässt sich dann ermitteln, ob die eigene Wunschversorgung wirtschaftlich und klimaschonend ist. Dabei unterstützen interaktive Tabellen, die online genutzt werden können.

Der Ratgeber erläutert zunächst die technischen Möglichkeiten: für die Strom- und Wärmeerzeugung, für die Speicherung von Energie bis hin zu Hybridsystemen. Solarthermie, Blockheizkraftwerk, Wärmepumpe oder Windanlage – was davon passt zu meinem Haus? Und wie lassen sich die Systeme auch sinnvoll kombinieren? Anhand von drei Beispielhaushalten wird die Umsetzung Schritt für Schritt veranschaulicht. Dabei wird gezeigt, was für sanierte und unsanierte Bestandsgebäude lohnt, aber auch, was für Neubauten sinnvoll sein kann. Ausgehend vom aktuellen individuellen Verbrauch lassen sich mit relevanten Kennwerten wie Investitions- und Betriebskosten, Amortisationszeit, CO2-Ausstoß und Autarkiegrad die Vorteile des Umstiegs auf unerschöpfliche Energieträger ermitteln. Viele Checklisten helfen zudem, die Planung des autarken Hauses auf ein solides Fundament zu stellen.

Der Ratgeber „Strom und Wärme selbst erzeugen. Schritt für Schritt zum autarken Haus“ hat 272 Seiten und kostet 28,-Euro, als E-Book 22,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter

0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

 

Hinweis für Redaktionen: Rezensionsexemplare unter Tel. 0211 / 91 380-1363 oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Pressetext und Cover: www.verbraucherzentrale.nrw/buecher-und-ebooks/stromwaerme

 

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Zwei übereinander liegende Aktenordner, einer mit der Aufschrift Insolvenz, einer mit Insolvenzverfahren

Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.
Schmuckbild

"Gesunde Kinderlebensmittel": Zu viel versprochen?

Aldi Süd und Lidl bieten bisher kaum verbesserte Kinderlebensmittel an