Die Patienten-Verfügung
Hier erklären wir:
Die Patienten-Verfügung

Die Verbraucher-Zentrale will alle Menschen erreichen.
Darum gibt es hier Infos in Leichter Sprache.
So kann man den Text besser verstehen.
Was ist eine Patienten-Verfügung?
Eine Patienten-Verfügung ist eine schriftliche Erklärung.
Sie legen darin fest: Wie man Sie ärztlich behandeln soll.
Wenn Sie selbst nicht mehr darüber entscheiden können.
Bei Bewusstlosigkeit oder bei einer schweren Krankheit.
Sie stimmen in der Patienten-Verfügung medizinischen Maßnahmen zu.
Sie können medizinische Maßnahmen darin auch ablehnen.
Medizinische Maßnahmen sind zum Beispiel:
- Untersuchungen
- Behandlungen
- Operationen
Wenn Sie in der Patienten-Verfügung medizinische Maßnahmen ablehnen:
Dann darf der Arzt oder die Ärztin diese Maßnahmen nicht durchführen.
Sie bestimmen in der Patienten-Verfügung auch:
Für welche Fälle sie gelten soll.
Sie können in der Patienten-Verfügung bestimmte Situationen benennen.
Zum Beispiel: eine tödlich verlaufende Krankheit ohne Heilungs-Chancen.
Falls Sie unter einer bestimmten Krankheit leiden:
Sie können zu dieser Krankheit eine eigene Regelung treffen.
Wer kann eine Patienten-Verfügung erstellen?
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind:
Dann können Sie eine Patienten-Verfügung erstellen.

Sie müssen für eine Patienten-Verfügung einwilligungs-fähig sein.
Das bedeutet: Sie müssen in der Lage sein, diese Dinge zu verstehen:
- Die Art und die Bedeutung der medizinischen Maßnahme
- Die Auswirkungen und die Gefahren der medizinischen Maßnahme
Man berücksichtigt Ihre Wünsche: Wenn man in einer bestimmten Situation über medizinische Maßnahmen entscheiden muss.
Wie erstellen Sie die Patienten-Verfügung?
Sie müssen die Patienten-Verfügung schriftlich erstellen:
Hand-schriftlich, mit der Schreib-Maschine oder mit dem Computer.
Vergessen Sie nicht das Datum.
Wichtig: Unterschreiben Sie die Patienten-Verfügung!
Die Patienten-Verfügung ist nur mit Unterschrift wirksam.
Erstellen Sie zusätzlich zur Patienten-Verfügung diese Dokumente:
eine Betreuungs-Verfügung oder eine Vorsorge-Vollmacht.
Durch beide Dokumente wird eine Vertrauens-Person bestimmt:
Diese kann Ihre Patienten-Verfügung dann durchsetzen.
Besprechen Sie Ihre Wünsche zur ärztlichen Behandlung mit dieser Person.

Sie kann so später medizinische Entscheidungen in Ihrem Sinne treffen.
Hilfen bei der Erstellung
Man kann diese Dokumente im Internet selbst erstellen.
Unser Angebot dafür heißt:
Selbst-bestimmt:
die Internet-Patienten-Verfügung der Verbraucher-Zentralen
Sie finden das Angebot hier kosten-frei.
Das Angebot ist nicht in Leichter Sprache.
Lassen Sie sich helfen beim Ausfüllen.Sie können dann gemeinsam Schritt für Schritt diese Dokumente erstellen:
- Vorsorge-Vollmacht
- Patienten-Verfügung

- Betreuungs-Verfügung
Erklär-Texte und Hinweise helfen Ihnen dabei.
Auch dabei, die Auswirkungen der eigenen Entscheidungen zu verstehen.
Sie erhalten am Ende Ihre persönlichen Vorsorge-Dokumente.
Sie müssen die Dokumente dann noch ausdrucken und unterschreiben.
Sonst sind die Dokumente nicht gültig.
Vordrucke
Sie können diese Vordrucke verwenden:
- Vom Bundes-Ministerium der Justiz
- Aus dem Rat-Geber Betreuungs-Recht: mit Infos zur Vorsorge-Vollmacht
- Vorsorge-Handbuch der Verbraucher-Zentralen
Aufbewahrung der Patienten-Verfügung
Für Ärzte, Ärztinnen, Pflege-Heime und Gerichte gilt:
Sie benötigen die Patienten-Verfügung im Original.
Es ist hilfreich: Wenn Sie ein Hinweis-Kärtchen im Geld-Beutel haben.
Darauf steht: Wer die Patienten-Verfügung aufbewahrt.
Das Hinweis-Kärtchen finden Sie hier zum Ausdrucken: Hinweis-Kärtchen
Bewahren Sie die Patienten-Verfügung in einem Ordner auf.

Schreiben Sie auf den Ordner: Vorsorge-Dokumente.
Teilen Sie diesen Personen mit, wo die Dokumente sind:
- Ihren Angehörigen
- Ihrer bevollmächtigten Person: Mehr dazu erfahren Sie hier:
- Ihrer Betreuungs-Person: Mehr dazu erfahren Sie hier:
Lassen Sie Ihre Patienten-Verfügung im Vorsorge-Register eintragen.
Register bedeutet: Dort werden Daten und Unterlagen gespeichert.
Sie können Ihre Patienten-Verfügung im Vorsorge-Register eintragen lassen:
Vorsorge-Register der Bundes-Notar-Kammer
Das Eintragen der Daten kostet Geld.
Das Dokument der Patienten-Verfügung wird dort nicht aufbewahrt.
Die Betreuungs-Gerichte schauen im Not-Fall im Vorsorge-Register nach.
Wie lange gilt eine Patienten-Verfügung?
Eine Patienten-Verfügung gilt zeitlich unbegrenzt.
Sie ist auch nach längerer Zeit immer noch gültig.
Sie brauchen die Patienten-Verfügung nicht zu überarbeiten.
Es ist aber besser: Überprüfen Sie Ihre Patienten-Verfügung alle 3 Jahre.

Damit Ihre Wünsche immer auf dem neuesten Stand sind.
Dann unterschreiben Sie die Patienten-Verfügung einfach neu.
Damit bestätigen Sie den Inhalt der Patienten-Verfügung.
Die Patienten-Verfügung bleibt aber auch mit einer Unterschrift wirksam.
Sie können Ihre Patienten-Verfügung jederzeit mündlich wider-rufen.
Oder durch ein Hand-Zeichen.
Welchen Inhalt muss eine Patienten-Verfügung haben?
Eine Patienten-Verfügung besteht aus 3 Teilen:
- Beschreibung der Behandlungs-Situationen
- Welche Maßnahmen Sie in der einzelnen Situation wünschen.
- Datum und Unterschrift
Sie müssen in der Patienten-Verfügung sehr genau beschreiben:
Für welche Behandlungs-Situationen sie gelten soll.
Benennen Sie so genau wie möglich auch die medizinischen Maßnahmen.
Sie können wählen zwischen:
verschiedenen Behandlungs-Situationen und medizinischen Maßnahmen.
Sie finden diese zum Beispiel in den Text-Bau-Steinen vom Bundes-Ministerium.
Das sind Texte: Sie können diese für Ihre Patienten-Verfügung nutzen.
Wann gilt eine Patienten-Verfügung?
Eine Patienten-Verfügung wird nur heran-gezogen:
Wenn Sie in einer Behandlungs-Situation nicht mehr in der Lage sind:
- Zu wissen, was Sie wollen.
- Oder Ihren Willen verständlich zu äußern.
Die bevollmächtigte Person oder die Betreuungs-Person überprüft:
Ob die Behandlungs-Situation in der Patienten-Verfügung geregelt ist.
Nur dann ist die Patienten-Verfügung wirksam.
Die Ärzte und Ärztinnen müssen sich an die Patienten-Verfügung halten.

Sie haben in der Patienten-Verfügung bereits selbst entschieden.
Die bevollmächtigte Person muss Ihre Entscheidung dann durchsetzen.
Oder die Betreuungs-Person.
Was passiert: Wenn es keine Patienten-Verfügung gibt?
Die bevollmächtigte Person oder die Betreuungs-Person soll heraus-finden:
Wie Sie selbst entschieden hätten.
Die Ärzte und Ärztinnen prüfen: Welche Behandlung erforderlich ist.
Sie besprechen die geplante Behandlung mit der Betreuungs-Person
oder der bevollmächtigten Person.
Und mit nahen Angehörigen und anderen Vertrauens-Personen.
Die Betreuungs-Person oder die bevollmächtigte Person muss dabei auch berücksichtigen:
Welche Wünsche und Vorstellungen Sie früher geäußert haben.
Das gilt auch:
Wenn die Patienten-Verfügung die Behandlungs-Situation nicht nennt.

Was kann man tun bei Missachtung der Patienten-Verfügung?
Wenn sich die Ärzte oder Ärztinnen und die bevollmächtigte Person
oder die Betreuungs-Person nicht über eine Behandlung einigen können:
Dann entscheidet das Betreuungs-Gericht.
Die Missachtung einer Patienten-Verfügung kann eine Straf-Tat sein.
Lassen Sie sich dazu von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten.
Übertragung in Leichte Sprache:
Fette Fahrt und leichte Beute – Barrierefreie Kommunikation Diane Mönch
Prüfung erfolgte durch:
Test-Lesende vom Büro für Leichte Sprache, CJD Erfurt
Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Bilder: © Reinhild Kassing:
Aerztin-Beratung-4(1)
Anwaeltin-(c)Kassing
Welche formellen Anforderungen gibt es?
Sie müssen die Patientenverfügung schriftlich erstellen, zum Beispiel am Computer. Dabei sollte auch das Datum nicht fehlen, um die Verfügung zeitlich zuordnen zu können.
Hinweis: Vergessen Sie nicht, die Patientenverfügung zu unterschreiben! Ohne Unterschrift ist sie nicht wirksam.
Es ist sinnvoll, zusätzlich zur Patientenverfügung eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. So steht im Falle der Entscheidungsunfähigkeit eine Vertrauensperson bereit, die die Patientenverfügung durchsetzen kann. Mit dieser Person sollten Sie Ihre individuellen Wertvorstellungen und Wünsche hinsichtlich der ärztlichen Behandlung ausführlich besprechen. So ist diese Person als Betreuer:in beziehungsweise Bevollmächtigte:r später in der Lage, medizinische Entscheidungen in Ihrem im Sinne zu treffen.
Hilfen bei der Erstellung
Sie können Ihre individuelle Patientenverfügung mit dem Online-Tool „Selbstbestimmt - die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen“ erstellen. Dieser Online-Service ist kostenfrei erreichbar. Hier können Sie interaktiv und Schritt für Schritt eine Patientenverfügung zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Am Ende erhält man individualisierte Patientenverfügung. Damit die Patientenverfügung allerdings Wirksamkeit entfalte, muss sie ausgedruckt und unter-schrieben werden.
Sie können bei der Erstellung Mustervordrucke verwenden (Muster des Bundesministeriums der Justiz, Musterformulare aus dem Ratgeber „Patientenverfügung" oder dem „Vorsorge-Handbuch" der Verbraucherzentralen).
Wo sollte die Patientenverfügung aufbewahrt werden?
Ärzte, Pflegeheime und Gerichte benötigen die Patientenverfügung im Original. Es empfiehlt sich daher, mit einem Kärtchen in der Brieftasche darauf hinzuweisen, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird. Sinnvoll ist es, die Verfügung in einem Ordner "Vorsorgedokumente" aufzubewahren und die Angehörigen, Bevollmächtigte bzw. Betreuer darüber zu informieren.
Empfehlung: Registrieren Sie Ihre Patientenverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Die Registrierung ist kostenpflichtig. Die Verfügung selbst wird nicht im Register hinterlegt. Aber Betreuungsgerichte schauen im Notfall hierein.
Wie lange gilt eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung gilt zeitlich unbegrenzt. Sie verliert auch nach längerer Zeit nicht ihre Gültigkeit. Eine regelmäßige Aktualisierung ist nicht erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Persönliche Einstellungen können sich im Laufe der Zeit ändern.
Hinweis: Nehmen Sie Ihre Patientenverfügung alle 3 Jahre zur Hand und prüfen Sie, ob die Festlegungen noch den aktuellen Vorstellungen entsprechen.
Ist das der Fall, unterschreiben Sie die Patientenverfügung einfach neu. Damit bekräftigen Sie den Inhalt der Patientenverfügung. Sie bleibt allerdings auch ohne eine solche Unterschrift wirksam.
Hinweis: Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit mündlich oder durch Handzeichen widerrufen.
Welchen Inhalt muss eine Patientenverfügung haben?
Eine Patientenverfügung besteht grob aus drei Teilen:
- Beschreibung der Behandlungssituationen,
- Festlegung dazu, welche Maßnahme Sie in der Situation wünschen und
- mit Datum und Unterschrift versehen.
In der Patientenverfügung müssen Sie zunächst konkret beschreiben, für welche Behandlungssituationen sie gelten soll. In einem zweiten Schritt benennen Sie die entsprechenden medizinischen Maßnahmen, die ebenfalls konkret benannt werden müssen. Üblicherweise können Sie zwischen vorgegebenen Behandlungssituationen und medizinischen Maßnahmen entscheiden, die Sie zum Beispiel in den Textbausteinen des Bundesministeriums finden.
Hinweis: Für ihre Bewohner können Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Informationen dazu finden Sie hier.
Wann gilt eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung wird nur herangezogen, wenn Patienten in einer konkreten Behandlungssituation ihren Willen nicht mehr bilden oder nicht mehr verständlich äußern können.
Liegt eine Patientenverfügung vor, beurteilt der:die Bevollmächtigte bzw. der:die Betreuer:in, ob die Patientenverfügung anwendbar ist. Dafür ist ausschlaggebend, ob die aktuelle medi-zinische Situation in der Patientenverfügung geregelt ist. Ist das der Fall, ist die Patientenverfügung wirksam und verbindlich für das medizinische Personal. Der Patient hat die Entschei-dung bereits selbst getroffen und der:die Bevollmächtigte oder Betreuer:in müssen diese dann durchsetzen.
Was passiert, wenn es keine Patientenverfügung gibt?
Gibt es keine Patientenverfügung oder treffen die dort getroffenen Festlegungen nicht auf die aktuelle Situation zu, sieht es anders aus. In diesen Fällen muss der:die Betreuer:in bezie-hungsweise der:die Bevollmächtigte den mutmaßlichen Willen des Patienten ermitteln. Der:die behandelnde Ärzt:in prüft, was medizinisch indiziert ist und erörtert die Maßnahme mit dem:der Betreuer:in unter Einbeziehung naher Angehöriger und sonstiger Vertrauenspersonen. Zu berücksichtigen sind insbesondere auch frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Patienten.
Was kann man tun, wenn die Patientenverfügung missachtet wird?
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem:der Ärzt:in und Betreuer:in oder Bevollmäch-tigten entscheidet das Betreuungsgericht. Die Missachtung einer Patientenverfügung kann unter Umständen eine Straftat darstellen. Eventuell löst dies zivilrechtliche Schadensersatz-ansprüche aus. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!
Ratgeber der Verbraucherzentralen
Zur Patientenverfügung informieren wir in einem eigenen Ratgeber. Auf 168 Seiten lesen Sie Erklärungen der Rechtslage und bekommen praktische Tipps für Ihre eigene Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Textbausteine und Checklisten helfen, die entsprechenden Schreiben vorzubereiten.
Weitere Informationen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung finden Sie auch in diesem Artikel.








