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Digitaler Nachlass

Stand:
Was gehört zum digitalen Nachlass? Sind digitale Daten überhaupt vererbbar? Wie setzt man ein digitales Testament auf? Niklaas Haskamp spricht mit unserem Experten Oliver Buttler darüber, wie man sein digitales Erbe sinnvoll regeln kann.
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In unserem Alltag sind wir ständig online unterwegs. Dabei werden viele Daten von uns gespeichert: Social Media, Smartphone, Kundenkonto, Online-Registrierung oder Onlinevertrag. Aber was passiert eigentlich mit diesen Daten, wenn man stirbt?

Niklaas Haskamp spricht in dieser Podcastfolge mit unserem Experten Oliver Buttler über dieses Thema. Dabei geht es darum, was alles zum digitalen Nachlass gehört, wie die gesetzlichen Regelungen zum Erben von digitalen Gütern aussehen und wie man ein digitales Testament kostengünstig und wirksam aufsetzen kann.

 

Hören Sie gleich rein:

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Unsere Infos zum digitalen Nachlass:

Digitaler Nachlass: Letzter Wille zu gespeicherten Daten 

Muster-Vollmacht für den Digitalen Nachlass

Muster-Liste für Internet-Zugangsdaten

 

MLR-Förderhinweis

Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.

Unzulässige Klausel in Verträgen zur Nutzung von webbasierter Software

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.2023, 3 U 1166/23 (nicht rechtskräftig)

OLG Nürnberg entscheidet zugunsten von Verbraucher:innen. Klausel, nach der bei Zahlungsrückstand von mehr als 2 Monaten in Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten der gesamte Rechnungsbetrag fällig ist, ist unzulässig.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23 (nicht rechtskräftig)

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Steigende Aktienkurse

Greenwashing durch Schwellenwerte

Verbraucherzentrale geht erneut erfolgreich gegen Greenwashing vor
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Das Geschäft mit den Abofallen

Wenn das Telefon klingelt und man Sie über den Gewinn bei einem Preisaufschreiben informiert, ist das natürlich erfreulich. Wenn Sie sich jedoch gar nicht daran erinnern können, überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, sollten Sie auf der Hut sein. Sie könnten in eine Abofalle geraten!