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Erpressung im Netz: So wehren Sie sich richtig

Stand:
Drohungen per E-Mail oder Messenger, intime Bilder oder angebliche Beweise für Straftaten – Online-Erpressung kann jeden treffen. Nicht immer ist etwas Wahres an einer solchen Drohung. Doch Sie sollten sie immer ernst nehmen, allerdings ohne dabei in Panik zu verfallen. Unser Notfall-Check zeigt, wie Sie reagieren sollten, warum Zahlungen keine Lösung sind und welche Schritte jetzt wichtig sind.
Schmuckbild: Erpressung im Netz
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Eben lief noch alles normal – und plötzlich ist der Bildschirm schwarz. „Ihre Daten sind verschlüsselt! Zahlen Sie, sonst sind sie weg!“ Hinter dieser Masche steckt Ransomware. Hacker sperren den Zugriff auf Dateien und verlangen Lösegeld, meist in Kryptowährung. Doch selbst wer zahlt, bekommt keine Garantie – oft bleibt der Rechner blockiert oder die Betroffenen werden später erneut erpresst. Besonders dreist: Manche Kriminelle drohen sogar, private Daten und Bilder zu veröffentlichen.

Was kann ich tun?

Sie haben eine Erpresser-Mail erhalten oder werden unter Druck gesetzt? Unser Notfall-Check hilft Ihnen, die Bedrohung einzuordnen und richtig zu reagieren. Die Checkliste zeigt, welche Schritte Sie unternehmen sollten – von der Beweissicherung über eine mögliche Strafanzeige bis hin zum Schutz Ihrer Daten.

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Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
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Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.
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