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Forderung für einen Online-Service abwehren: interaktive Briefvorlage

Stand:
Online müssen Verträge mit einem Button mit der Beschriftung "zahlungspflichtig bestellen" oder anderem, eindeutigen Wortlaut abgeschlossen werden. Mit unserem Schreiben wehren Sie sich, wenn dieser Button beim Kauf fehlte.
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Wichtige Hinweise für Verbraucher

Lassen Sie sich im Zweifel persönlich beraten
Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir dringend, eine Beratung in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel in einer Verbraucherzentrale. Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen.

Bezahlen Sie Beträge, die zu Recht gefordert werden
Generell gilt: Zahlen Sie Beträge, von denen Sie wissen, dass sie zu Recht gefordert werden, unbedingt. Es ergibt keinen Sinn, einen kostenaufwändigen Rechtsstreit zu riskieren, den Sie nur verlieren können.

Reagieren Sie auf gerichtliche Schreiben
Seien Sie immer auf der Hut, ob Ihnen gerichtliche Schreiben (Mahnbescheid oder Klageschrift) zugestellt werden. Darauf müssen Sie auf jeden Fall reagieren! Ansonsten droht Ihnen eine Verurteilung - allein, weil Sie keine Maßnahmen ergriffen haben. Achten Sie auf gerichtliche Fristen und wenden Sie sich im Bedarfsfall an eine Verbraucherberatungsstelle oder an einen Rechtsanwalt.

Datenschutz

Bitte beachten Sie bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise.

Was diese Anwendung bieten kann

Diese Anwendung soll Verbrauchern einen Musterbrief für ihren Fall bieten. Ausgeschlossen ist hingegen, dass für die diesem zugrundeliegende erste Einschätzung die Gewähr übernommen werden kann, dass ihr das zuständige Gericht in einem eventuellen Verfahren folgt. Die Bewertungen entsprechen der Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.

Aussagen zu komplexeren Sachverhalten oder in Bezug auf beschränkt oder nicht geschäftsfähige Personen (auch Minderjährige) können nicht getroffen werden. Die getroffenen Aussagen beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Diese Angaben können von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.

Wehren Sie Forderung für einen Online-Service ab

Hier erstellen Sie einen für Ihren Fall passenden Brief. Dabei macht es einen Unterschied, ob die Forderung sich

  • direkt gegen Sie als Erwachsenen richtet,
  • gegen Ihr minderjähriges Kind,
  • gegen einen Minderjährigen, für den Sie das Sorgerecht haben oder
  • Sie als gerichtlich bestellter Betreuer für einen Erwachsenen handeln. 

Der Hintergrund, insbesondere bei Kindern: Nur wer volljährig, also 18 Jahre alt ist, ist unbeschränkt geschäftsfähig. Darum können Sie im ersten Schritt auswählen, welcher dieser Fälle auf Sie zutrifft, und sich so auch z.B. als Erwachsener wehren, falls Ihr Kind Online-Dienste (z.B. Spiele und Käufe in Apps, Streaming) bezahlen soll.

Musterbrief GeneratorHier können Sie dieses Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

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BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

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Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
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BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
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Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg räumt mit populären Irrtümern auf