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Lehrkräftefortbildung "Werbung in sozialen Medien"

Stand:
In dieser Fortbildung für Lehrkräfte befassen wir uns anhand vieler Beispiele mit Kennzeichnungsregelungen von Werbung durch Influencer:innen, deren Grenzen und wie dies im Unterricht thematisiert werden kann.
Sakteboarder filmt sich mit Handy auf Selfiestick
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Influencermarketing ist ein Begriff, der uns nun schon eine Weile begleitet und doch ist es häufig unklar, wo bei Social Media Posts von Influencer:innen Content aufhört und Werbung anfängt. Anhand vieler Beispiele schauen wir uns die Verdienstmöglichkeiten von Influencer:innen und die Kennzeichnungsregelungen zu Werbung in sozialen Medien an und befassen uns damit, warum die Grenzen der Kennzeichnung bereits im Geschäftsmodell der Influencer:innen angelegt sind. Last but not least schauen wir uns an, wie dieses Thema im Unterricht umgesetzt werden kann.

Die Fortbildung kann sowohl in Präsenz als auch online durchgeführt werden!

 

Mindestteilnehmendenzahl 
5 Personen

Zielgruppe

Alle interessierten Lehrkräfte

Ausstattung
Es ist keine besondere Ausstattung notwendig.

Zeitaufwand
90min

Kosten
Die Kosten betragen EUR 100 plus eventuelle Fahrkosten der Referent:innen.

Terminvereinbarung
Schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum  an bildung@vz-bw.de. Bitte nennen Sie uns die voraussichtliche Teilnehmendenzahl als auch den gewünschten Veranstaltungsort.

 

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
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Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

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