Vertrag für Handy oder Internet kündigen
Sie möchten einen neuen Vertrag
für Ihr Handy.
Oder für das Internet.
Dann müssen Sie zuerst den alten Vertrag
bei Ihrem Anbieter kündigen.
Wir geben Ihnen Tipps,
wie das geht.
Kostenloses Online-Seminar "Ist Ihr Haus fit für die neue Heizung? - Alles zum Blow-Door-Test“ am 15. Oktober um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.
Medio·punkt
Wir verwenden im Text den Medio·punkt.
Der Medio·punkt trennt lange Wörter.
Lange Wörter lassen sich dann besser lesen.
Sie möchten einen neuen Vertrag
für Ihr Handy.
Oder für das Internet.
Dann müssen Sie zuerst den alten Vertrag
bei Ihrem Anbieter kündigen.
Wir geben Ihnen Tipps,
wie das geht.
Kündigen heißt:
Sie be·enden den Vertrag.
Danach können Sie
zu einem anderen Anbieter wechseln.
Bekannte Anbieter sind zum Beispiel:
Telekom oder Vodafone.
Die meisten Handy·verträge
laufen 24 Monate.
Das sind genau 2 Jahre.
In dieser Zeit müssen Sie den
ver·einbarten Preis pro Monat zahlen.
Ihr Vertrag hat eine bestimmte Dauer.
Zum Beispiel: Er gilt 2 Jahre.
Ein anderes Wort für Vertrags·dauer ist: Lauf·zeit.
Sie können Ihren Vertrag
erst zum Ende der Lauf·zeit kündigen.
Die Kündigungs·frist steht im Vertrag.
Meistens ist die Kündigungs·frist 1 Monat.
Das heißt: Sie müssten spätestens 1 Monat
vor dem Vertrags·ende kündigen.
Achtung Ausnahme!
Bei einem alten Vertrag ist
die Kündigungs·frist meistens 3 Monate.
Das heißt, Sie müssen spätestens 3 Monate
vor dem Vertrags·ende kündigen.
Das gilt oft für einen alten Vertrag
aus der Zeit vor dem 1. März 2022.
Manchmal verpasst man eine Kündigungs·frist.
Dann verlängert sich der Vertrag automatisch.
Nach dem Ende der 1. Lauf·zeit gilt immer eine Kündigungs·frist von 1 Monat.
Das geht meistens online im Internet.
Aber nur dann, wenn Sie den Vertrag
auch online gemacht haben.
Jeder Anbieter muss auf seiner Internet·seite
einen Button für die Kündigung haben.
Damit jeder die Kündigung leicht findet.
Zum Ein·loggen brauchen Sie Ihr Pass·wort.
Füllen Sie alle Felder für die Kündigung aus.
Sie bekommen eine E-Mail als Bestätigung.
Die Kündigung ist auch anders möglich:
Beim Einschreiben bekommen Sie eine Bestätigung.
Dann haben Sie einen Beweis von der Post:
Der Anbieter hat die Kündigung bekommen.
Telefonisch kündigen ist auch möglich.
Aber dann haben Sie keinen Beweis für die Kündigung.
Das ist ganz wichtig:
Die Kündigung muss beim Anbieter
recht·zeitig ankommen.
Also noch bevor die Kündigungs·frist endet.
Ein Rechen·beispiel:
Ihr Vertrag endet am 31. Dezember.
Sie haben einen alten Vertrag.
Im Vertrag steht:
Die Kündigungs·frist ist 3 Monate.
Dann muss die Kündigung
spätestens am 30. September
beim Anbieter ankommen.
Frist·los kündigen heißt:
Sie kündigen zu irgend·einem Zeit·punkt.
Sie müssen die Kündigungs·frist nicht einhalten.
Das ist nur sehr selten erlaubt.
Und nur bei einem wichtigen Grund.
Prepaid-Tarife
gibt es für das Handy und für das Internet.
Prepaid spricht man so: P R I P Ä I D.
Das ist Englisch und heißt:
Im Voraus bezahlen.
Bei einem Prepaid-Tarif gibt es keine Lauf·zeit.
Sie bezahlen im Voraus für ein Gut·haben.
Ein Gut·haben kann sein:
Irgend·wann ist die bezahlte Zeit verbraucht.
Dann können Sie das Gut·haben wieder aufladen.
Sie entscheiden selbst:
Ich lade das Gut·haben auf oder nicht.
Ich bezahle heute für mehr Internet·zeit.
Oder erst später.
Ein Vertrag für das Handy oder Internet
kann unter·schiedlich sein:
Es gibt viele Tarife für Handy und Internet.
Dieser Film hilft Ihnen bei der Auswahl.
Klicken Sie auf: Inhalt anzeigen.
Dann kommen Sie automatisch zum Film.
Der Film ist auf YouTube.
Klicken Sie auf die rote Box und dann auf den Pfeil.
Der Film beginnt.
Wie finde ich den richtigen Handy-Vertrag?
Klicken Sie auf: Inhalt anzeigen. Dann wird eine Verbindung zu YouTube gemacht. Und Daten werden zu YouTube geschickt. YouTube hat Regeln, wie sie mit Daten umgehen. Diese Regeln können Sie hier lesen.
Im Impressum steht,
wer diesen Text gemacht hat.
Ingeborg Naundorf hat den Text
in Leichter Sprache geschrieben.
Ihre Internet·seite ist www.naundorf.de
Das Prüf·büro controlletti in Teltow
hat diesen Text geprüft.
Beide sind vom Netz·werk Leichte Sprache e.V.
Deshalb hat der Text das Prüf·siegel bekommen.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.leicht-lesbar.eu
Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Berater.
Weil das leichter zu lesen ist.
Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.
Dieser Text wurde für ein Projekt übersetzt.
Das Projekt heißt „Smart Surfen - Mehr Teilhabe durch digitalen Verbraucherschutz“.
gefördert durch: