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Bitte beachten Sie:

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kann aufgrund ihrer Satzung und den gesetzlichen Vorschriften eine rechtliche Beratung nur im außergerichtlichen Bereich zu verbraucherrechtlichen Fragen und Problemen eines rein privaten Endverbrauchers, der in Baden-Württemberg wohnt, gegenüber einem Unternehmen anbieten.

In folgenden Fällen beraten wir daher nicht:

  • sobald ein Mahnbescheid eingegangen ist (Pfändung, Titel, Gerichtsverfahren),
  • wenn schon ein Anwalt eingeschaltet wurde,
  • bei Fragen und Problemen rund um den Rundfunkbeitrag,
  • beim Kauf zwischen Privatpersonen.
  • Gewerbetreibende und Selbständige beraten wir nicht zu Rechtsgeschäften, die überwiegend im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit stehen (z.B. Darlehen). Zu Rechtsgeschäften, die sie als Verbraucher:in schließen (z.B. private Altersvorsorge) bieten wir Beratung an.

Verbraucherinnen und Verbraucher unter 18 Jahren dürfen unsere Beratungsleistungen gerne in Anspruch nehmen, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen.

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Am 18.4., 9 Uhr, verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die L’Oreal Deutschland GmbH
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Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale in erster Instanz erfolgreich vor. Die Gegenseite hat Berufung eingelegt.
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Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.