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Beratung zu Wärmepumpen-Angeboten

Stand:
Sie wohnen in Baden-Württemberg und haben bereits Angebote für eine Wärmepumpe vorliegen? Wir bieten Ihnen eine Analyse und Erläuterung der Angebote inklusive einer kostenlosen Video-Beratung und schriftlichen Ergebnisübersicht.
Bild mit Haus, das im Außenbereich eine Wärmepumpe hat.
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Eine Wärmepumpe reagiert sensibler auf Planungs- und Ausführungsfehler als ein Öl- oder Gaskessel. Auch nach Abzug der Förderung sind Wärmepumpen in der Regel immer noch deutlich teurer in der Anschaffung als Öl- oder Gasheizungen.
Darum ist eine sorgfältige Angebotsauswahl besonders wichtig.

Sie wohnen in Baden-Württemberg und haben bereits Angebote für eine Wärmepumpe vorliegen? Dann nutzen Sie unseren Erfassungsbogen und senden uns diesen mit Ihren Angeboten (max. 3 Angebote) per E-Mail an wp-angebote@vz-bw.de.
Wir bieten eine Analyse und Erläuterung Ihrer Angebote inklusive einer kostenlosen Video-Beratung und schriftlichen Ergebnisübersicht.

 

So funktioniert es:

Schritt 1:
Als Haushalt aus Baden-Württemberg füllen Sie einfach unseren Erfassungsbogen aus. Dann senden Sie den ausgefüllten Erfassungsbogen zusammen mit Ihren bereits vorliegenden Angeboten (max. 3 Angebote) per E-Mail an wp-angebote@vz-bw.de.

Mit dem Absenden erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre angegebenen Daten zur Bearbeitung gespeichert und weiterverarbeitet werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Datenschutzerklärung sowie der Information zum Datenschutz der Energieberatung.

Schritt 2:
Ein:e Energieberater:in wertet Ihre Unterlagen aus und vereinbart mit Ihnen einen Termin für eine Video-Beratung, bei der die Details erläutert werden. (Eine Anleitung zur Video-Beratung erhalten Sie natürlich auch.)

Schritt 3:
Nach dem Termin erhalten Sie zwei PDF-Dokumente zurück: Das mit Markierungen versehene Angebot und einen tabellarischen Überblick über die wichtigsten technischen Daten des Angebots und deren Bewertung.

 

Broschüren der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.:

Heizung mit Qualität - Grundlegende Empfehlungen

Wärmepumpen - Das sollten Sie wissen.

 


Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Bei Fragen rund um die Themen Energie und Energieeinsparung hilft Ihnen die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. weiter. In den meisten Land- und Stadtkreisen bestehen hierzu langjährige Kooperationen mit den regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen.

Die Energieberatung kostet für Verbraucher:innen dank der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz maximal 40 Euro. Weitere Informationen und Beratungsformate finden Sie kostenlos unter 0800 - 809 802 400 oder www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.


Förderhinweis - Projekt Energieberatung
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Ein Paar prüft die Rechung

Чорний список: несправжні листи про стягнення заборгованості

Споживачі регулярно отримують несправжні листи про стягнення заборгованості. Центр захисту прав споживачів федеральної землі Бранденбург надає у відкритий доступ номери банківських рахунків, на які Ви у жодному разі не маєте переказувати гроші.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Ein Paar prüft die Rechung

Czarna lista: Fałszywe pisma windykacyjne

Konsumenci regularnie otrzymują fałszywe pisma od rzekomych firm windykacyjnych. Brandenburska Centrala Konsumencka (Verbraucherzentrale Brandenburg) publikuje numery kont, na które nie należy przelewać żadnych pieniędzy.