Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 10. Juni um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Energieberatung - neutral, individuell und unabhängig bei Ihnen Zuhause!

In ganz Deutschland ist das energetische Sanierungspotenzial noch immens hoch. Allerdings stehen Mieter:innen und Eigentümer:innen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften vor besonderen Herausforderungen.
Bild mit Häusern, die in einem neuen Stadtteil stehen.
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Energieberatung - neutral, individuell und unabhängig bei Ihnen Zuhause!

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. hilft Ihnen bei Ihrer Energieeinsparung oder Ihrem Sanierungsvorhaben. Mit unseren unabhängigen Energieberater:innen analysieren wir die Situation bei Ihnen Zuhause und geben Tipps und Handlungsempfehlungen.

 

Energieberatung für Mieter:innen

Die Energieberatung ist kostenfrei.
Der Vor-Ort-Termin umfasst eine Dauer von 1,5 Stunden.
Circa vier Wochen nach dem Ortstermin erhalten Sie einen schriftlichen Kurzbericht.

 

Energieberatung für Eigentümer:innen

Die Gesamtkosten für die Energieberatung belaufen sich auf 40 Euro.
Circa vier Wochen nach dem Ortstermin erhalten Sie einen schriftlichen Kurzbericht.

 

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften

So läuft eine WEG-Beratung ab:

  • Video-Beratung von Beirat/Verwaltung zur Klärung der technischen Gegebenheiten und des Beratungsfokus (optional)
  • Vor-Ort-Termin auf Basis von ein oder zwei ausgewählten Themengebieten
    Aus diesen sechs Themengebieten können Sie wählen:
    Solarwärme, Photovoltaik, Gebäudehülle, Heizungstausch, Heizungsoptimierung, individuelle Fragestellungen
  • Video-Beratung von Beirat/Verwaltung zum Thema Photovoltaik (optional)
  • (Online-)Vortrag zur Vorstellung der Ergebnisse in der WEG-Versammlung

Die Gesamtkosten für die WEG-Beratung belaufen sich, je nach Umfang der Beratung, auf 40 bis 80 Euro.

 

Nutzen Sie hier unsere Online-Anmeldung - wir werden uns mit Ihnen innerhalb der nächsten vier Wochen in Verbindung setzen.

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Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu meinen Widerspruchsmöglichkeiten finde ich in der Datenschutzerklärung sowie der Information zum Datenschutz der Energieberatung.


Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Bei Fragen rund um die Themen Energie und Energieeinsparung hilft Ihnen die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. weiter. In den meisten Land- und Stadtkreisen bestehen hierzu langjährige Kooperationen mit den regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen.

Die Energieberatung kostet für Verbraucher:innen dank der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz maximal 40 Euro. Weitere Informationen und Beratungsformate finden Sie kostenlos unter 0800 - 809 802 400 oder www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.


Förderhinweis - Projekt Energieberatung
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.