Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 20. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

Klage gegen Sparkasse KölnBonn durch Vergleich beendet

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können Verbraucher:innen pauschale Zahlungen erhalten. Hintergrund sind Gebührenerhöhungen der Sparkasse ohne Zustimmung der Kund:innen. Der vzbv führte deshalb eine Sammelklage.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Das Wichtigste in Kürze

  • Der vzbv klagte, weil er die Gebührenerhöhungen der Sparkasse ohne Zustimmung für unzulässig hielt.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt.
  • Wer ein Angebot auf Vergleichsabschluss von der Sparkasse erhält, kann dieses mit dem beiliegenden Dokument „Einzelvergleich“ annehmen. Dann erhält man die Zahlung innerhalb von drei Wochen auf das Konto bei der Sparkasse oder ein Konto nach Wahl überwiesen.
On

Was regelt der Vergleich?

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deswegen eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse. 

Die Sparkasse KölnBonn verpflichtet sich in dem Vergleich zu pauschalen Zahlungen an anspruchsberechtigte Kund:innen. Im Gegenzug hat der vzbv seine Klage zurückgenommen.

Warum hat sich der vzbv mit der Sparkasse KölnBonn verglichen?

Der Bundesgerichtshof hat entscheidende Rechtsfragen des Verfahrens zwischenzeitlich in anderen Verfahren geklärt. 
Der Vergleich ermöglicht pauschalierte, unkomplizierte Zahlungen. Er bietet anspruchsberechtigten Kund:innen einen zügigen, klaren Ausgleich in der Streitsache. Verbraucher:innen die das Vergleichsangebot annehmen, müssen ihre Forderungen nicht individuell gegenüber der Sparkasse durchsetzen.

Was müssen Betroffene tun?

Wer ein Vergleichsangebot von der Sparkasse erhält, kann dieses mit dem beiliegenden Dokument „Einzelvergleich“ annehmen. Die Zahlung wird innerhalb von drei Wochen auf das Konto bei der Sparkasse oder ein Konto nach Wahl überwiesen.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Mann bekommt Haarentfernung mit Laser auf Rücken

Dauerhafte Haarentfernung: Vorsicht vor teuren Verträgen

Derzeit erhält die Verbraucherzentrale häufiger Beschwerden über Verträge für dauerhafte Haarentfernung. Manche bereuen den Vertrag, andere können die hohen Kosten – teils über 10.000 Euro – nicht bezahlen. Da die Verträge in der Regel vor Ort geschlossen werden, gibt es kein Widerrufsrecht.
Schmuckbild

Keine Kosten für den Käufer

Ein defektes Balkonkraftwerk kostete einen Verbraucher viel Geduld. Zwei Reparaturen brachten keine Lösung – und auch die Rückgabe wurde zum Problem.

ETF als Geldanlage und Altersvorsorge

Aktien-Indexfonds, auch Aktien-ETFs oder kurz ETFs genannt, werden häufig als ideale Anlageform und zur Altersvorsorge empfohlen: kostengünstig und renditestark. Aber was sind ETFs? Alle grundlegenden Informationen sowie Hinweise zu Risiken und Chancen bekommen Sie in dieser Podcast-Folge.
Schmuckbild

Wärmepumpen-Angebote oft unübersichtlich

Energieberatung der Verbraucherzentrale schafft Klarheit