Das Wichtigste in Kürze
- Der vzbv klagte, weil er die Gebührenerhöhungen der Sparkasse ohne Zustimmung für unzulässig hielt.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt.
- Wer ein Angebot auf Vergleichsabschluss von der Sparkasse erhält, kann dieses mit dem beiliegenden Dokument „Einzelvergleich“ annehmen. Dann erhält man die Zahlung innerhalb von drei Wochen auf das Konto bei der Sparkasse oder ein Konto nach Wahl überwiesen.
Was regelt der Vergleich?
Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deswegen eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse.
Die Sparkasse KölnBonn verpflichtet sich in dem Vergleich zu pauschalen Zahlungen an anspruchsberechtigte Kund:innen. Im Gegenzug hat der vzbv seine Klage zurückgenommen.
Warum hat sich der vzbv mit der Sparkasse KölnBonn verglichen?
Der Bundesgerichtshof hat entscheidende Rechtsfragen des Verfahrens zwischenzeitlich in anderen Verfahren geklärt.
Der Vergleich ermöglicht pauschalierte, unkomplizierte Zahlungen. Er bietet anspruchsberechtigten Kund:innen einen zügigen, klaren Ausgleich in der Streitsache. Verbraucher:innen die das Vergleichsangebot annehmen, müssen ihre Forderungen nicht individuell gegenüber der Sparkasse durchsetzen.
Was müssen Betroffene tun?
Wer ein Vergleichsangebot von der Sparkasse erhält, kann dieses mit dem beiliegenden Dokument „Einzelvergleich“ annehmen. Die Zahlung wird innerhalb von drei Wochen auf das Konto bei der Sparkasse oder ein Konto nach Wahl überwiesen.
Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.