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Vergleich mit der Sparkasse KölnBonn: Antworten auf häufige Fragen

Stand:
Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Vergleich mit der Sparkasse KölnBonn wegen einseitig erhöhter Kontogebühren.
Wichtig: Anspruchsberechtigte Teilnehmer der Musterfeststellungsklage können sich bis zum 31. März 2026 auf den Vergleich gegenüber dem Unternehmen berufen.
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Worum geht es in dem Vergleich?

Was regelt der Vergleich?

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deswegen eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse. 

Die Sparkasse KölnBonn verpflichtet sich in dem Vergleich zu pauschalen Zahlungen an anspruchsberechtigte Kund:innen. Im Gegenzug hat der vzbv seine Klage zurückgenommen.

Warum hat sich der vzbv mit der Sparkasse KölnBonn verglichen?

Der Bundesgerichtshof hat entscheidende Rechtsfragen des Verfahrens zwischenzeitlich in anderen Verfahren geklärt. 

Der Vergleich ermöglicht pauschalierte, unkomplizierte Zahlungen. Er bietet anspruchsberechtigten Kund:innen einen zügigen, klaren Ausgleich in der Streitsache. Verbraucher:innen die das Vergleichsangebot annehmen, müssen ihre Forderungen nicht individuell gegenüber der Sparkasse durchsetzen.

Wie funktioniert der Vergleich?

Wie erfahre ich, ob ich Geld bekommen kann?

Die Sparkasse informiert Verbraucher:innen die im Register angemeldet sind, schriftlich über ihr Vergleichsangebot oder darüber, dass sie kein Angebot erhalten.

Was müssen Betroffene tun?

Wer ein Vergleichsangebot von der Sparkasse erhält, kann dieses mit dem beiliegenden Dokument „Einzelvergleich“ annehmen. Die Zahlung wird innerhalb von drei Wochen auf das Konto bei der Sparkasse oder ein Konto nach Wahl überwiesen. 

Wer nicht am Vergleich teilnehmen und stattdessen beispielsweise auf eigenes Risiko klagen möchte, muss nicht auf das Schreiben der Sparkasse reagieren.

Wer ist für Nachzahlungen berechtigt?

Wer kann vom Vergleich profitieren?

Von diesem Vergleich können Verbraucher:innen profitieren, die sich im Register für die Musterfeststellungsklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) angemeldet und ihre Anmeldung nicht zurückgenommen haben.

Welche Konten sind für Zahlungen berechtigt?

Es sind nur Girokonten der Sparkasse KölnBonn nach diesem Vergleich berechtigt. Konten bei anderen Sparkassen oder Banken oder andere Produkte sind nicht umfasst. Für jedes Konto wird eine Zahlung nur einmalig geleistet.

Für welche Kontomodelle gibt es Zahlungen?

Grundsätzlich erhalten angemeldete Verbraucher:innen Zahlungen, die zum Stichtag 1. Januar 2018 das Girokontomodell nach folgendem Schema gewechselt oder beibehalten haben:

  • von Giro Kompakt zu Giro Klassik,
  • von Giro Kompakt zu Giro Extra,
  • von Giro Premium zu Giro Premium,
  • von Giro Extra zu Giro Extra, oder
  • von dem Kontomodell "Giro Start" oder der Sonderkondition „Berufsstarter" in ein anderes Kontomodell (hierbei wird zu Gunsten der Anmelder nicht nur der Stichtag 01.01.2018 berücksichtigt, sondern der Zeitraum Dezember 2017 bis 2023).
Muss ich aktuell noch ein Konto bei der Sparkasse KölnBonn haben?

Nein, das ist nicht nötig. Wenn kein Konto mehr bei der Sparkasse besteht, müssen Betroffene eine andere Kontoverbindung nennen.

In welchen Fällen gibt es keine Zahlungen?

Wer kein Berechtigter im Sinne des zwischen der Sparkasse und dem vzbv geschlossenen Rahmenvergleichs ist, erhält kein Einzelvergleichsangebot. Das ist insbesondere der Fall bei Anmeldern,

  • die keine Kunden der Sparkasse KölnBonn sind,
  • die keine Verbraucher:innen sind,
  • die ausschließlich Gebühren oder Zinsen für andere Kontoarten (z.B. Depot, Geldmarktkonto, Prämiensparen) beanstanden,
  • deren betroffene Konten entweder nach 2018 eröffnet oder vor 2018 aufgelöst wurden,
  • die zum Stichtag 01.01.2018 in das Kontomodell Giro Direkt gewechselt oder dieses beibehalten haben,
  • die zum Stichtag 01.01.2018 von Kontomodell Giro Premium zu Kontomodell Giro Extra gewechselt haben,
  • die bereits eine individuelle Vereinbarung über die Entgeltrückforderungsansprüche mit der Sparkasse geschlossen haben,
  • bei denen die Umstellung des Kontomodellwechsels oder die Preiserhöhung auf expliziten Kundenwunsch erfolgte.

Wie hoch sind die Zahlungen?

Wie hoch ist die pauschale Zahlung, die ich erhalte?

Die Höhe der pauschalen Zahlung ergibt sich aus dem Vergleichsangebot, dass die Sparkasse KölnBonn Ihnen zuschickt. Es beträgt entweder 60 Euro oder 195 Euro.

Warum gibt es zwei unterschiedlich hohe Pauschalen?

Die Berechnungen der möglichen Ansprüche zeigten erhebliche Unterschiede. Sie ergaben sich aus den unterschiedlichen Preisänderungen je nach Kontomodell sowie den maßgeblichen Zeitpunkten und Zeiträumen. Um einen Vergleich handhabbar zu machen, wurden Durchschnittswerte ermittelt und Fallgruppen zusammengefasst.

Wie ist der Ablauf?

Wann bekomme ich den Vergleich zugeschickt?

Die Sparkasse schickt ihr Angebot auf Abschluss eines Einzelvergleichs ab Juni 2025 an die Verbraucher:innen, die im Register eingetragen sind. Sie nutzt dabei in erster Linie ihre eigenen Kundendaten. Die Zustellung per Post kann einige Tage dauern.

Was muss ich tun?

Lesen Sie das Anschreiben und den Einzelvergleich genau durch. Wenn Sie mit dem Vergleich einverstanden sind, unterzeichnen Sie ihn und schicken ihn mit dem beigefügten Rückumschlag an die Sparkasse zurück. 

Falls Sie den Vergleich nicht annehmen wollen, müssen Sie nicht auf das Schreiben reagieren.

Wann erhalte ich Geld von der Sparkasse KölnBonn?

Sie erhalten innerhalb von drei Wochen, nachdem Ihre Zustimmung zum Einzelvergleich bei der Sparkasse eingegangen ist, eine Gutschrift auf Ihr Konto bei der Sparkasse KölnBonn oder ein Konto Ihrer Wahl. Das gilt nur, wenn Sie den Einzelvergleich annehmen.

Bis wann kann ich den Vergleich annehmen?

Sie können den Einzelvergleich bis zum 31. März 2026 annehmen. Bis zu diesem Datum muss der unterzeichnete Einzelvergleich spätestens bei der Sparkasse eingegangen sein. Je früher Sie ihn annehmen, desto früher erhalten Sie die angebotene Zahlung.

Was passiert, wenn ich den Vergleich nicht annehme?

Wenn Sie das Vergleichsangebot nicht annehmen, erhalten Sie keine Nachzahlungen aus dem Vergleich. Dann könnten Sie individuell gegen die Sparkasse vorgehen, etwa indem Sie die Sparkasse zur Zahlung auffordern oder klagen. Dazu können Sie sich von einer Anwaltskanzlei beraten lassen. Das Kostenrisiko einer eigenen Klage tragen Sie selbst, falls nicht zum Beispiel Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Beachten Sie, dass Ihre Forderungen gegen die Sparkasse verjähren. Nach der Verjährung können Sie sie nicht mehr geltend machen. Wenn Sie sich wirksam in das Register für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse KölnBonn eingetragen haben, ist die Verjährung bis sechs Monate nach Verfahrensende gehemmt, also bis zum 2. Dezember 2025.

Wie werden die Schreiben zugestellt?

An welche Adresse schickt die Sparkasse ihre Schreiben?

Die Sparkasse schreibt alle Verbraucher:innen an, die sich im Register für die Musterfeststellungsklage eingetragen haben. Dabei nutzt sie zunächst ihre eigenen Kundendaten, in zweiter Linie die im Register hinterlegten Adressdaten. Wenn die Sparkasse die Registerdaten nutzt und dort ein Vertreter angegeben ist, schreibt sie im Regelfall den Vertreter an.

Muss ich mich melden, wenn sich meine Adresse o.ä. geändert hat?

Die Sparkasse KölnBonn nutzt in erster Linie ihre eigenen Kundendaten. Bitte wenden Sie sich an die Sparkasse KölnBonn um Ihre Adressdaten zu aktualisieren. Das gilt auch für Änderungen des Namens oder einer Vertretung. Auch die Rechtsnachfolge im Erbfall können Sie dort melden.

Was mache ich, wenn mir der Vergleich nicht zugeschickt wird?

Sie sind sicher, dass Sie im Register für die Klage gegen die Sparkasse KölnBonn eingetragen sind und haben bis Ende August 2025 noch kein Schreiben bekommen? 

Dann melden Sie sich bitte bei der Sparkasse KölnBonn. Das gilt auch für Vertreter oder Erben einer eingetragenen Person. Bitte geben Sie dabei Ihre aktuelle Postadresse an und möglichst das Geschäftszeichen des Bundesamtes für Justiz (BfJ) zu Ihrem Registereintrag.

Wenn Sie sich im Register eingetragen haben, hat Ihnen das BfJ seinerzeit eine schriftliche Bestätigung mit einem Geschäftszeichen geschickt.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Kann ich mich an meinen Kundenberater der Sparkasse KölnBonn wenden?

Wer Fragen zu seinem Vergleichsangebot hat, kann sich an seinen Kundenberater bei der Sparkasse KölnBonn wenden.

Wohin wende ich mich bei Problemen?

Die Sparkasse KölnBonn bietet eine Beschwerdestelle zur Klärung von Fragen und Streitigkeiten an. Sie können sich an das Qualitätsmanagement der Sparkasse wenden.

Die Stelle entscheidet über die Kundenbeschwerde. Sie begründet ihre Entscheidung.

Wenn Sie das Ergebnis des Qualitätsmanagements der Sparkasse für falsch halten, melden Sie das gerne an sammelklagen@vzbv.de.

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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
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Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.