Kostenloses Online-Seminar "Nahrungsergänzung – gesünder leben durch Pillen und Pulver?" am 28. August um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

Roaming-Falle Schweiz

Stand:
Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto
Off

Eigentlich geschickt: Mobilfunktelefone wählen sich meist automatisch in das stärkste Telefonnetz ein. Selbst wenn man sich also noch in Deutschland befindet, kann sich das Telefon mit dem Schweizer Mobilfunknetz verbinden, wenn dieses näher oder stärker ist als das eigene deutsche Netz. Zwar kann man innerhalb der EU aufgrund der EU-Roaming-Verordnung stets zu den gleichen Konditionen wie in seinem Heimatland Surfen und Telefonieren, das gilt aber nicht für die Schweiz, was bedeutet, dass für Surfen, Telefonieren oder SMS/MMS hohe Kosten anfallen.

Heißt: Sobald man im Schweizer Netz eingewählt ist, gelten die Roaming-Tarife für Nicht-EU-Länder des jeweiligen Mobilfunkanbieters. Hohe Kosten verursachen im Nicht-EU-Ausland vor allem mobile Datenverbindungen, die insbesondere durch die Nutzung von Social Media oder Musik- und Film-Streaming entstehen.

Einige Anbieter zählen die Schweiz zwar freiwillig zum EU-Raum – insbesondere bei neueren Verträgen ist das der Fall. Günstige Discounter, Alt- oder Prepaidverträge haben die Schweiz jedoch meist ausgeschlossen. Immerhin: Ein weltweit greifenden Kostenairbag für Datenverbindungen in Höhe von rund 60 Euro schützt Verbraucher:innen vor horrenden Summen fürs unbedarfte Handysurfen in Nicht-EU-Ländern: Erreicht der Kostenairbag 80 Prozent, bekommen User einen Hinweis und müssen die Sperre manuell aufheben, wenn sie weitersurfen möchten.

Um nicht in eine ungewollte Kostenfalle zu tappen, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter, ob die Schweiz von Ihrem Tarif umfasst ist.
  • Aktivieren Sie „Manuelle Netzwahl“, um gezielt Ihren deutschen Telekommunikationsanbieter auszuwählen.
  • Deaktivieren Sie das Datenroaming, um mobiles Internet zu unterbinden.
  • Deaktivieren Sie in Ihrem Smartphone „Automatische Updates“, um ungewollte Kosten zu vermeiden.
  • Erkundigen Sie sich gezielt nach Roaming-Angeboten für die Schweiz. Viele Anbieter bieten hier schon Tagespässe zu Sonderkonditionen an.


Wichtig für den Urlaub: Ähnliche Problematiken ergeben sich auch im Urlaub an den jeweiligen EU-Grenzen. Auch hier können die Nicht-EU-Frequenzen deutlich stärker sein und sich Telefone in das fremde Netz einwählen. Informieren Sie sich daher vor Reiseeintritt über mögliche Kosten in den jeweiligen Grenzregionen und buchen entsprechende Roamingpakete.

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Schmuckbild

Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.