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Abo-Falle bei Abnehm-App „Fastic“

Stand:
Was hinter der Masche steckt, wie Betroffene sich mit einem kostenlosen Musterbrief wehren können und was die Verbraucherzentrale rechtlich gegen den Anbieter unternimmt
Foto der Fastic-App
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Immer mehr Verbraucher:innen beschweren sich über die Abnehm-App „Fastic“ der Fastic GmbH in Berlin. Statt einfach beim Abnehmen zu helfen, manövrierte die App viele Nutzer:innen in eine Kostenfalle: Plötzlich flatterte eine Rechnung über 99 Euro ins Haus – obwohl Betroffene sich gar nicht bewusst darüber waren, ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen zu haben.

Zunächst warb die App „Fastic“ mit einem oberflächlich betrachtet attraktiven Angebot: Ein kostenloses Jahresabo für die Premium-Version „Fastic Plus“. Die einzige Bedingung: Wer die App benutzt, sollte 14 Tage lang täglich zwei Mahlzeiten in die App eintragen, dann bliebe das Abo kostenlos. Was viele jedoch nicht wussten: Wer dieses „Belohnungsprogramm“ nicht komplett durchzog, erhielt automatisch eine Rechnung über 99 Euro – selbst dann, wenn die App nur kurz genutzt oder sofort gelöscht wurde, keine kostenpflichtigen Funktionen aktiviert wurden und kein bewusster Vertragsabschluss erfolgt war.

Aus Beratungen der Verbraucherzentrale geht hervor, dass die Verbraucher:innen, die die App runtergeladen hatten, zu keinem Zeitpunkt klar über diese Regelung informiert wurden. Auch die optische Darstellung innerhalb der App war aus unserer Sicht irreführend, etwa durch den Bestätigungsbutton „Jetzt zum genannten Preis bestellen“, wobei „0 €“ hervorgehoben wurde. Dass tatsächlich ein Vertrag über 99 Euro entstehen konnte, erfuhren viele zu spät oder gar nicht.

Das berichten Betroffene

Die Rückmeldungen an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigen, dass sich viele Betroffene getäuscht fühlten. Selbst bei Widerspruch und nachweislich abgeschlossener „Challenge“ bestand der Anbieter auf seiner Zahlungsaufforderung.

"Eine Influencerin hat für diese App mit einem kostenlosen Jahresabo bzw. der kostenlosen Premiumversion geworben. Durch sie habe ich mich bei der App angemeldet […] Aber nur, bis die Info aufgetaucht ist, dass man mit diesem Angebot an einer Challenge teilnehmen muss (14 Tage lang konstant Essen tracken) und wenn man diese nicht erfolgreich beendet, muss man das Jahresabo (99€) bezahlen. Das wollte ich nicht und habe somit die Anmeldung als Premiummitglied abgebrochen und keinen Vertrag abgeschlossen. Drei Wochen später habe ich durch Zufall entdeckt, dass eine Rechnung von 99€ offen ist."

"Mir war zu keinem Zeitpunkt bewusst, dass ich durch die Teilnahme am sogenannten “Belohnungsprogramm” ein kostenpflichtiges Jahresabo in Höhe von 99 € eingehe, wenn ich die Challenge nicht vollständig abschließe."

"Ich habe keinen Vertrag abgeschlossen und werde dazu aufgefordert, trotzdem für das Abo zu bezahlen. Ich habe auch nur eine Rechnung und keine Vertragsunterlagen erhalten."

"Fastic wirbt damit, dass man kein kostenpflichtiges Abo (Wert: 99 €) abschließen muss, wenn man 14 Tage lang täglich mindestens zwei Mahlzeiten in der App einträgt. Ich habe mich exakt an diese Vorgabe gehalten und an jedem der 14 Tage Einträge gemacht, was ich durch Screenshots auch vollständig belegen kann. Trotzdem behauptet das Fastic-Team nun, ich hätte an einem Tag nichts eingetragen. [...]"

Was können Betroffene tun?

Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben, obwohl Sie aus Ihrer Sicht keinen Vertrag mit der Fastic GmbH abgeschlossen haben, finden Sie hier einen Musterbrief, den Sie entsprechend anpassen und mit der Post als Einwurfeinschreiben an die Fastic GmbH schicken können. Sollte es anschließend zu weiteren Forderungen, Mahnungen oder Inkassoandrohungen kommen, finden Sie hier hilfreiche Informationen zum weiteren Vorgehen:

Verbraucherzentrale geht rechtlich gegen „Fastic“ vor

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verstieß die Fastic GmbH in mehreren Punkten gegen geltendes Verbraucherrecht. So war etwa die Gestaltung der App-Oberfläche sowie des Abschluss-Buttons bereits irreführend:Denn der Button zur Bestätigung des vermeintlich kostenlosen Programms war mit der Aufschrift „Jetzt zum genannten Preis bestellen“ versehen, wobei der Preis „0 €“ hervorgehoben wurde. Tatsächlich entstand ein kostenpflichtiger Vertrag über 99 Euro, der nur dann entfiel, wenn die App über 14 oder 21 Tage aktiv genutzt und zweimal täglich Essen getrackt wurde.

Wegen dieser und anderer unrechtmäßiger Geschäftspraktiken sind bereits rechtliche Schritte gegen die Betreiber der „Fastic“-App eingeleitet worden: Vor dem Landgericht Berlin (Az. 105 O 51/25) ist eine Klage anhängig, weil die Fastic GmbH mit angeblichen Kundenbewertungen wirbt, ohne kenntlich zu machen, ob diese von echten Nutzer:innen stammen; außerdem wurden von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in einer Abmahnung die übertriebenen Gesundheitsversprechen („Abnehmen ohne Hungergefühl“) sowie unklare Angaben zu Vertragslaufzeit, Widerrufsrecht und Kündigungsbedingungen beanstandet. Auch der Kauf von Apps durch zweimaliges Drücken eines Knopfes an Apple-Geräten („Zum Abonnieren zweimal drücken“) ist aus Sicht der Verbraucherzentrale mangelhaft, da unklar bleibt, worauf sich die Zustimmung genau bezieht; eine weitere KLage hat unwirksame AGB-Klauseln zum Gegenstand, die Nutzer:innen etwa bei Rücklastschriften oder Änderungen bereits laufender Verträge unangemessen benachteiligen.

Bereits im Juni hat auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klage (Az. 52 O 220/25) gegen die Fastic GmbH eingereicht, da das Unternehmen zu Gebühren und Kostenerstattung durch Krankenkassen unterschiedliche Preisangaben machte.

 

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