Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 10. Juni um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Online-Seminare der Energieberatung

Stand:
Hier finden Sie alle Online-Seminare der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Bild mit Häusern, die in einem neuen Stadtteil stehen.
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Termine



2025


Januar

  • Alle Online-Seminare beendet - neue Termine für 01/2026 erscheinen demnächst.
     

Februar

  • Alle Online-Seminare beendet - neue Termine für 02/2026 erscheinen demnächst.
     

März

  • Alle Online-Seminare beendet - neue Termine für 03/2026 erscheinen demnächst.
     

April

  • Alle Online-Seminare beendet - neue Termine für 04/2026 erscheinen demnächst.
     

Mai

  • Alle Online-Seminare beendet - neue Termine für 05/2026 erscheinen demnächst.
     

Juni

Juli

August

  • Alle Online-Seminare beendet - neue Termine für 08/2025 erscheinen demnächst.
     

September

  • Alle Online-Seminare beendet - neue Termine für 09/2025 erscheinen demnächst.
     

Oktober

  • Alle Online-Seminare beendet - neue Termine für 10/2025 erscheinen demnächst.
     

November

  • Alle Online-Seminare beendet - neue Termine für 11/2025 erscheinen demnächst.
     

Dezember

  • Alle Online-Seminare beendet - neue Termine für 12/2025 erscheinen demnächst.

 


Hier finden Sie weitere Online-Seminare der Energieberatung.

Hier finden Sie weitere Online-Seminare der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.


Technische Voraussetzungen

Wir empfehlen Ihnen für die Teilnahme am Online-Seminar den aktuellen Firefox- oder Chrome-Browser zu verwenden. Andere Browser und veraltete Versionen unterstützen die Software nur eingeschränkt.

Hier finden Sie eine vollständige Übersicht dazu, welche Browser und Endgeräte Sie verwenden können.

Wenn Sie Fragen haben, dann schreiben Sie uns an online@vz-bw.de und wir helfen gerne weiter!


Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Bei Fragen rund um die Themen Energie und Energieeinsparung hilft Ihnen die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. weiter. In den meisten Land- und Stadtkreisen bestehen hierzu langjährige Kooperationen mit den regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen.

Die Energieberatung kostet für Verbraucher:innen dank der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz maximal 40 Euro. Weitere Informationen und Beratungsformate finden Sie kostenlos unter 0800 - 809 802 400 oder www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.


Förderhinweis - Projekt Energieberatung
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.