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Richtig lüften und heizen

Stand:
Niklaas Haskamp spricht mit dem Energieberater Andreas Köhler über eine der wichtigsten Maßnahmen, um Schimmel vorzubeugen: richtig lüften und heizen.
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Zugegeben, es klingt ein wenig kontraproduktiv: Kaum sind die Innenräume im Winter aufgeheizt, soll schon wieder gelüftet werden. Ein regelmäßiger Luftaustausch und die richtige Raumtemperatur verhindern jedoch, dass sich zu viel Feuchtigkeit ansammelt und sich Schimmel bilden kann. Aber wie lüftet oder heizt man denn eigentlich richtig? Darüber spricht Niklaas Haskamp mit dem Energieberater Andreas Köhler in dieser Folge unseres Podcasts.

Hören Sie gleich rein:

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Unsere Infos rund um das Thema Schimmel:

Buchtitel "Feuchtigkeit und Schimmelbildung"

4 Tipps gegen Schimmel in Wohnräumen

Heizen und Lüften: So geht's richtig

Alles über Schimmel in Wohnungen

Schimmel durch Dämmung?

Auf der Spur des Schimmels

Sie haben Probleme mit Schimmel? Wir helfen Ihnen weiter:

Als Mieter oder Eigentümer erfahren Sie im Detail-Check bei Ihnen vor Ort alles über die aktuelle Situation Ihrer Wohnung bzw. Ihres Wohnhauses.

Kommen Sie bei Fragen oder Problemen zu uns: In der stationären Beratung können Sie sich kostenlos in einem unserer rund 170 Beratungsstützpunkte beraten lassen.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.