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Statement zum Gaskrisengipfel Baden-Württemberg vom 25. Juli 2022

Stand:
Unser Statement zum Gaskrisengipfel Baden-Württemberg vom 25. Juli 2022
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Cornelia Tausch, Vorstand Vebraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.:

„Der Umgang mit der Energiekrise ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Verbaucher:innen zeigen schon jetzt eine hohe Bereitschaft Energie zu sparen und mit konkreten Maßnahmen ihren Beitrag zu leisten. Wir werden sie mit unseren Informations- und Beratungsangeboten weiter nach Kräften dabei unterstützen.

Klar ist aber auch:
Viele Verbraucher:innen sind durch erfolgte Preissteigerungen bereits erheblich oder sogar existenziell belastet. Vor diesem Hintergrund dürfen bestehende Regelungen nicht zu Ungunsten der Verbraucher:innen aufgeweicht werden. Die in der EU-Verordnung (SoS-Verordnung) festgeschriebene Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Gasversorgung „geschützter Kunden“, die als besonders vulnerabel gegenüber den Folgen einer eingeschränkten Versorgung gelten und zu denen auch Privathaushalte gehören, muss beibehalten werden. Diesen gesetzlich verbrieften Schutz jetzt aufzugeben, würde nicht zuletzt den angestrebten gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden.“

Ratgeber-Tipps

Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23 (nicht rechtskräftig)

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.

Unzulässige Klausel in Verträgen zur Nutzung von webbasierter Software

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.2023, 3 U 1166/23 (nicht rechtskräftig)

OLG Nürnberg entscheidet zugunsten von Verbraucher:innen. Klausel, nach der bei Zahlungsrückstand von mehr als 2 Monaten in Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten der gesamte Rechnungsbetrag fällig ist, ist unzulässig.
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Das Geschäft mit den Abofallen

Wenn das Telefon klingelt und man Sie über den Gewinn bei einem Preisaufschreiben informiert, ist das natürlich erfreulich. Wenn Sie sich jedoch gar nicht daran erinnern können, überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, sollten Sie auf der Hut sein. Sie könnten in eine Abofalle geraten!
Grafik mit Motiven

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2024 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Umweltfragen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Wir informieren Sie über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.