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Statement zum Gaskrisengipfel Baden-Württemberg vom 25. Juli 2022

Stand:
Unser Statement zum Gaskrisengipfel Baden-Württemberg vom 25. Juli 2022
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Cornelia Tausch, Vorstand Vebraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.:

„Der Umgang mit der Energiekrise ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Verbaucher:innen zeigen schon jetzt eine hohe Bereitschaft Energie zu sparen und mit konkreten Maßnahmen ihren Beitrag zu leisten. Wir werden sie mit unseren Informations- und Beratungsangeboten weiter nach Kräften dabei unterstützen.

Klar ist aber auch:
Viele Verbraucher:innen sind durch erfolgte Preissteigerungen bereits erheblich oder sogar existenziell belastet. Vor diesem Hintergrund dürfen bestehende Regelungen nicht zu Ungunsten der Verbraucher:innen aufgeweicht werden. Die in der EU-Verordnung (SoS-Verordnung) festgeschriebene Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Gasversorgung „geschützter Kunden“, die als besonders vulnerabel gegenüber den Folgen einer eingeschränkten Versorgung gelten und zu denen auch Privathaushalte gehören, muss beibehalten werden. Diesen gesetzlich verbrieften Schutz jetzt aufzugeben, würde nicht zuletzt den angestrebten gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden.“

Schmuckbild

Festlich, gemütlich, bewusst: Energie sparen an Weihnachten

Weihnachten ist die Zeit des Lichts, des Duftes von Plätzchen und des Zusammenseins. Gleichzeitig steigen in vielen Haushalten Strom- und Heizkosten – oft unbemerkt. Dabei lässt sich das Fest mit kleinen, alltagstauglichen Tricks noch gemütlicher gestalten, ohne dass jemand auf Stimmung oder Wärme verzichten muss.
Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen weiteren bedeutenden Erfolg erzielt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.