Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern" am 10. Juni um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Energieberatung - Was ist das?

Ob eine neue Heizung, Wärmedämmung, die Nutzung von PV- und Solar-Anlagen sowie von staatlichen Förderprogrammen:
Unsere kompetenten Energieberater:innen beraten Sie individuell und unabhängig.
Off

Ein umweltbewusster Umgang mit Energie und anderen Ressourcen muss nicht immer den Verlust von Annehmlichkeiten bedeuten, sondern kann das Klima, die Umwelt wie auch Ihren Geldbeutel schonen.

Ob eine neue Heizung, Wärmedämmung, die Nutzung von PV- und Solar-Anlagen sowie von staatlichen Förderprogrammen: Unsere kompetenten Energieberater:innen beraten Sie individuell und unabhängig.

Die fachliche Energieberatung der Verbraucherzentralen umfasst eine große Bandbreite von Beratungsformaten und -angeboten, mit denen den verschiedenen Bedürfnissen der Verbraucher:innen begegnet wird.

 

  • Online-Beratung: Ihre Fragen werden kompetent per E-Mail beantwortet.
  • Telefon-Beratung: Ihre Fragen werden direkt und kompetent per Telefon beantwortet.
  • Stationäre Energieberatung: Sie kommen zu unseren Beratungsstellen und werden persönlich beraten.
  • Wir kommen zu Ihnen nach Hause: Wir kommen (falls erforderlich) zu Ihnen und Sie werden kompetent vor Ort beraten.

 

Auf der Webseite des bundesweiten Projektes finden Sie weitere Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Das Logo vom Projekt Energieberatung.

Sie möchten eine Beratung zum Thema Energie? Hier finden Sie einen Überblick über unsere Beratungsformate und -angebote.

Förderhinweis - Projekt Energieberatung
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.
Karte der Berliner Sparkasse

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse durfte Kontogebühren nicht einseitig erhöhen. Sie hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte die Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017.