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Energieberatung - Was ist das?

Ob eine neue Heizung, Wärmedämmung, die Nutzung von PV- und Solar-Anlagen sowie von staatlichen Förderprogrammen:
Unsere kompetenten Energieberater:innen beraten Sie individuell und unabhängig.
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Ein umweltbewusster Umgang mit Energie und anderen Ressourcen muss nicht immer den Verlust von Annehmlichkeiten bedeuten, sondern kann das Klima, die Umwelt wie auch Ihren Geldbeutel schonen.

Ob eine neue Heizung, Wärmedämmung, die Nutzung von PV- und Solar-Anlagen sowie von staatlichen Förderprogrammen: Unsere kompetenten Energieberater:innen beraten Sie individuell und unabhängig.

Die fachliche Energieberatung der Verbraucherzentralen umfasst eine große Bandbreite von Beratungsformaten und -angeboten, mit denen den verschiedenen Bedürfnissen der Verbraucher:innen begegnet wird.

 

  • Online-Beratung: Ihre Fragen werden kompetent per E-Mail beantwortet.
  • Telefon-Beratung: Ihre Fragen werden direkt und kompetent per Telefon beantwortet.
  • Stationäre Energieberatung: Sie kommen zu unseren Beratungsstellen und werden persönlich beraten.
  • Wir kommen zu Ihnen nach Hause: Wir kommen (falls erforderlich) zu Ihnen und Sie werden kompetent vor Ort beraten.

 

Auf der Webseite des bundesweiten Projektes finden Sie weitere Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Das Logo vom Projekt Energieberatung.

Sie möchten eine Beratung zum Thema Energie? Hier finden Sie einen Überblick über unsere Beratungsformate und -angebote.

Förderhinweis - Projekt Energieberatung
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.