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Berberin zum Abnehmen?

Stand:
Wirken Nahrungsergänzungsmittel mit Berberin tatsächlich ähnlich wie die Abnehmspritze? Darf das giftige Berberin überhaupt als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden?
Off

Frage

Welche Wirkung haben Nahrungsergänzungsmittel mit Berberin, im Moment werden sie ganz viel als natürliche Alternative zur Abnehmspritze beworben? Darf Berberin überhaupt als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden? Ich habe mal gehört, dass Berberin giftig ist.

Antwort

Berberin ist keine natürliche Alternative zur Abnehmspritze mit Arzneistoffen wie dem (verschreibungspflichtigen) Semaglutid und darf auch nicht so beworben werden. Begründet werden solche Werbeaussagen damit, dass Berberin die Konzentration des Darmhormons GLP-1 erhöhen und damit dessen Wirkung (u.a. Appetithemmung) verstärken soll. Überzeugende Belege dafür gibt es nicht. Das NCCIH stellte fest, dass es nur sehr wenige (asiatische) Studien (und meist mit Kranken) zum Abnehmen mit Berberin gibt, die Datenlage insgesamt nicht ausreicht. Für Berberin gibt es keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen.

In der EU darf Berberin selbst nicht als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. Aktuell wird die Sicherheit von Berberin geprüft.

Gibt es weitere Wirkungen?

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Untersuchungen (Tierexperimente, Tests an Zellkulturen) zu den pharmakologischen Effekten von Berberin veröffentlicht, zum Beispiel positive Wirkungen auf den Blutzuckerspiegel und HbA1c oder den Fettstoffwechsel (Cholesterin, Triglyceride) sowie den Blutdruck. Dafür sind aber relative hohe Dosierungen nötig, die wiederum heftige unerwünschte Wirkungen (siehe unten) zur Folge haben. Gute wissenschaftliche Nachweise an Menschen gibt es nicht. Entsprechende Werbeaussagen zu Berberin wie "Blutzuckerregulat" sind für Nahrungsergänzungsmittel verboten. Wichtig: Nahrungsergänzungsmittel haben nicht den Zweck, Krankheiten zu heilen oder zu lindern - dies ist die Aufgabe von Arzneimitteln, deren Wirksamkeit und Nebenwirkungen geprüft sind.

Sind Berberin-haltige Produkte sicher oder gibt es Nebenwirkungen?

Während die Frucht der Berberitze (Berberis vulgaris, Sauerdorn, auch: Oregon grape, Tree turmeric, Daruharidra) ein Lebensmittel ist, gilt das nicht für die Rinde und die Wurzel(rinde) der Pflanze. Die Rinde gilt als Arzneistoff, hat aber eine sogenannte Negativmonografie aufgrund der Risiken. Das bedeutet, dass die Expert:innen der Arzneikommission das Verhältnis von Nutzen und Risiko als ungünstig bewerteten, keine ausreichenden Belege/Erfahrungen zur Wirksamkeit vorfanden, zu weitgehende Risiken feststellten oder keine nutzbaren Angaben zur Dosierung ermitteln konnten.

Der enthaltene giftige Inhaltsstoff ist das Berberin, ein Alkaloid aus der Gruppe der Isochinolinalkaloide. Berberin kommt auch in andren Pflanzen vor, z.B. in der Kanadischen Orangenwurzel, in der Mahonie, in der Kolombowurzel und im Schöllkraut. Die behördliche Meinung in der EU ist ganz eindeutig: Rinde und Wurzel(rinde) haben in Lebensmitteln (und dazu gehören auch die Nahrungsergänzungsmittel) nichts zu suchen. Berberin ist in deutlich kleinerer Menge auch in den Früchten enthalten, zudem nimmt der Gehalt mit zunehmender Fruchtreife ab.

Als toxische Wirkungen von Berberin sind beschrieben: Benommenheit, Nasenbluten, Erbrechen, Durchfall, Nierenreizung und Nierenentzündung. Außerdem kann Berberin die Empfindlichkeit gegenüber UVA-Strahlen (Sonnenlicht) erhöhen. Auch Überempfindlichkeits- oder allergische Reaktionen sind beschrieben.

Laut ANSES (French Agency for Food, Environmental and Occupational Health & Safety) kann der Verzehr von Nahrungsergänzungsmitteln, die aus berberinhaltigen Pflanzen oder Pflanzenzubereitungen hergestellt werden, u.a. zu Magen-Darm-Störungen, Hypoglykämie und Blutdruckabfall führen. Da das Risiko für empfindliche Personen erhöht sei, sollten Kinder und Jugendliche, schwangere und stillende Frauen, Diabetes-mellitus-Patient:innen und Personen mit Leber- oder Herzerkrankungen auf berberinhaltige Nahrungsergänzungsmittel verzichten. Ab einer Aufnahme von 400 mg Berberin oder mehr pro Tag gäbe es bei Erwachsenen pharmakologische Wirkungen auf das Herz-
Kreislauf-, Nerven- und Immunsystem sowie metabolische Wirkungen. Nahrungsergänzungsmittel dürfen aber keine pharmakologischen Wirkungen haben, diese sind Arzneimitteln vorbehalten.

Bei Berberin sind Wechselwirkungen mit Medikamenten wie z.B. Sulfonylharnstoffen (ein Diabetes-Medikament) und Medikamenten, die das Immunsystem unterdrücken sollen. Zusammen mit CBD kann es zu Herz-Rhythmusstörungen kommen. Andere Medikamente können in ihrer Wirksamkeit stark behindert werden. Zusammen mit anderen Nahrungsergänzungsmitteln wie Knoblauch, Ingwer, Ginkgo, Nattokinase und Panax ginseng kann es zu einer Verringerung der Blutgerinnung kommen. Daher sollte die Verwendung eines Berberin haltigen Nahrungsergänzungsmittel nur nach ärztlicher Absprache erfolgen.

Wichtig: Alleine der Hersteller bzw. Produzent ist für die Sicherheit seines Produktes verantwortlich, es gibt keine behördliche Prüfung auf Sicherheit und Richtigkeit der behaupteten Wirkungen vor dem Inverkehrbringen, also dem Beginn des Verkaufs.

Dürfen Berberin-haltige Nahrungsergänzungsmittel überhaupt verkauft werden?

Vor allem via Internet werden schon sehr viele "hochkonzentrierte" Berberin-Nahrungsergänzungsmittel angeboten. Im Sommer 2023 wurde die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA daher beauftragt, die Sicherheit von Berberin zu prüfen.  In 2023 wurde ein Antrag auf Novel-Food-Zulassung für Berberin-Hydrochlorid gestellt, seit Mai 2024 ist die EFSA mit der Sicherheitsprüfung befasst. Es kommt jetzt also darauf an, wie der Extrakt der Pflanze aussieht und in welcher Menge Berberin enthalten ist.

Eine pauschale Antwort, ob Berberin in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt ist, können wir daher nicht geben. Es spricht aber viel dafür, dass es sich bei der Zutat Berberin um ein sogenanntes neuartiges Lebensmittel handelt, welches vor 1997 nicht in Lebensmitteln verwendet wurde und daher einer Zulassung bedarf. Entsprechende Meldungen lassen sich im Europäischen Schnellwarnsystem RASFF nachverfolgen. Demnach darf Berberin selbst aktuell in der EU in Nahrungsergänzungsmitteln nicht verwendet werden. Wohl wäre aber ein berberinhaltiger Berberitzen-Fruchtextrakt als Zutat möglich. In der Schweiz dagegen ist Berberin als Rinde oder Wurzel(rinde) in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt. Übliche Mengen dort sind ein- bis dreimal täglich 500 mg.

 

Quellen


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